Bundesverfassungsgericht lässt Impfpflicht-Gegner abblitzen

Impfpflicht-Debatte wird in den März verschoben

Das Bundesverfassungsgericht gibt vorerst grünes Licht für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen, ein entsprechender Eilantrag gegen die Umsetzung wurde aber abgelehnt. Zwar sei die Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unbegründet, allerdings verlange das Gesetz den Betroffenen „nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen“, wie es zur Begründung hieß. „Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt“. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, seien „grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen“, so die Verfassungsrichter (Beschluss vom 10. Februar 2022, 1 BvR 2649/21).

Impfpflicht-Debatte wird in den März verschoben

Die anstehende Debatte im Bundestag über eine mögliche Impfpflicht wird laut Medienberichten in den März verschoben. Grund sei, dass die verschiedenen Entwürfe noch nicht vollständig vorlägen, berichtet unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“. Eigentlich war die erste Lesung der verschiedenen Gesetzentwürfe für die kommende Woche geplant. Die Regierung hat selbst keinen Vorschlag vorgelegt, sondern dies dem Parlament überlassen. Dort war der „Fraktionszwang“, den es streng genommen eigentlich sowieso nicht gibt, demonstrativ aufgehoben worden. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete haben sich parteiübergreifend für Gruppenanträge zusammengeschlossen. Im Gespräch ist unter anderem eine Impfpflicht ab 18 Jahren, eine Impfpflicht ab 50 Jahren, oder die Pflicht zur Beratung mit anschließender Impfmöglichkeit. +++

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