Bundestag beschließt neue Regeln zur Sterbehilfe

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag eine neue Regelung zur Sterbehilfe beschlossen. Von vier fraktionsübergreifenden Vorschlägen setzte sich der Entwurf um die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) mit 360 von 602 abgegebenen Stimmen durch.

Demnach wird ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich lediglich als nicht geschäftsmäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligen, werden aber von der Strafandrohung ausgenommen. Bei der Bundestagsabstimmung war der sonst übliche Fraktionszwang aufgehoben.

Kirche: „Eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“

Anlässlich der heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag, der sich mehrheitlich für ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen hat, erklären der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Irmgard Schwaetzer: „Mit der heutigen Entscheidung für ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt: Das ist eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde. Das neue Gesetz schützt schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. Auch Ärzte und Pflegekräfte werden vor der Erwartungshaltung geschützt, im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung Suizidassistenz zu leisten.

Das von Michael Brand, Kerstin Griese und vielen weiteren Abgeordneten aus allen Fraktionen eingebrachte Gesetz begegnet diesen Gefahren wirksam und mit großer Sorgfalt. Es setzt klare rechtliche Rahmenbedingungen, achtet das persönliche Arzt-Patient-Verhältnis und stärkt die Selbstbestimmung der durch Krankheit geschwächten Menschen, indem diesen Menschen die solidarische Zuwendung bis zum letzten Atemzug garantiert wird. Wo das durch geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung sabotiert wird, ist auch die Anwendung des Strafrechts in engen Grenzen notwendig.

Wir danken allen, die in Politik, Zivilgesellschaft, Kirchen und Religionsgemeinschaften an dieser für unser Land guten Entscheidung mitgewirkt haben. Die Ernsthaftigkeit der geführten Debatte verdient großen Respekt. Wir sind dankbar, dass gestern das Gesetz zur verbesserten Versorgung der Hospiz- und Palliativmedizin beschlossen worden ist. Dass es hier endlich deutliche Verbesserungen gibt, ist nicht zuletzt auch eine Frucht der Debatte um den assistierten Suizid. Unsere gemeinsame Aufgabe wird es nun sein, sorgend an der Seite der schwerstkranken und sterbenden Menschen zu sein und den gestern beschlossenen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung entschieden mit Leben zu füllen.“ +++ fuldainfo

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