Bundesrat stimmt für „Wachstumschancengesetz“

Lenders: Weg für erste Entlastungen von Unternehmen endlich frei

Der Bundesrat hat dem „Wachstumschancengesetz“ am Freitag zugestimmt. Das war bis zuletzt unsicher, die Unionsländer zeigten sich diesbezüglich uneins. Das Gesetz war im letzten Jahr in der Länderkammer noch gescheitert und in den Vermittlungsausschuss gekommen, wo aber keine echte Einigung zustande kam. Die Regelung soll Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen setzen, außerdem sollen auch für kleine und mittlere Unternehmen Steuervereinfachungen umgesetzt werden. Das Entlastungsvolumen ist allerdings im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von ursprünglich rund 7 Milliarden Euro jährlich auf 3,2 Milliarden Euro geschrumpft.

Unter anderem gibt es eine befristete Verbesserung beim einkommensteuerlichen Verlustvortrag, eine befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und eine auf 6 Jahre befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude mit 5 Prozent, sowie eine Änderung an der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau. Unternehmen im Geschäftsverkehr sollen untereinander verpflichtet werden, elektronische Rechnungen zu verwenden. Der Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben.

Lenders: Weg für erste Entlastungen von Unternehmen endlich frei

Nach Monaten der Blockade durch die unionsgeführten Bundesländer ist das Wachstumschancengesetz nun im Bundesrat beschlossen worden. Damit ist der Weg frei für erste steuerliche Entlastungen von Unternehmen, mehr Anreize für Investitionen und den Abbau von Steuerbürokratie. Der FDP-Abgeordnete Jürgen Lenders zeigt sich erleichtert: „Es ist gut, dass das Wachstumschancengesetz jetzt kommt.“ Die wirtschaftliche Lage im Land sei zu ernst. CDU und CSU hätten die Wirtschaft aus rein parteitaktischen Beweggründen bereits unnötig lang auf bessere Standortbedingungen und dringend notwendigen Entlastungen warten lassen. „Jetzt profitieren endlich die Unternehmen auch hier in Fulda und Osthessen von dem von Bundesfinanzminister Christian Lindner initiierten Wachstumsimpuls“, so der Bundestagsabgeordnete.

Das Wachstumschancengesetz hat ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Verbessert werden unter anderem der steuerliche Verlustabzug, die Möglichkeiten für Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen, die steuerliche Forschungsförderung sowie die Anreize für Wohnungsneubau durch Sonderabschreibungen. Lenders sieht darin aber erst den Anfang einer Reihe wirtschaftspolitischer Maßnahmen: „Das Wachstumschancengesetz kann nur ein allererster Schritt sein. Bei der Entlastung der Unternehmen von Steuern und Bürokratie müssen wir sehr viel weiter gehen. Wir brauchen eine echte Wirtschaftswende in unserem Land.  Dazu müssen wir Auflagen und Bürokratie weiter abbauen und strukturelle Steuerentlastungen schaffen. Zudem brauchen wir mehr Arbeitsanreize und dürfen beim Sozialstaat nichts mehr draufsatteln.“ +++