Bundesärztekammer fürchtet „Normalisierung des Suizids“

Ein breites Spektrum an Möglichkeiten von Einschränkungen

Krankenhaus-Patient

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, fürchtet angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur geschäftsmäßigen Selbsttötung eine „Normalisierung des Suizids“. Die Gesellschaft als Ganzes müsse „Mittel und Wege finden, die verhindern, dass die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung zu einer Normalisierung des Suizids führt“, sagte Reinhardt am Mittwoch.

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens weiten Raum zugesprochen. Gleichwohl sieht es aber auch die Notwendigkeit für eine gesetzgeberische Regulierung der Beihilfe zur Selbsttötung“, sagte der Bundesärztekammer-Präsident. So weise das Gericht darauf hin, „dass von einem unregulierten Angebot geschäftsmäßiger Suizidhilfe Gefahren für die Selbstbestimmung ausgehen können“. Es führe außerdem aus, „dass dem Gesetzgeber zum Schutz dieser Selbstbestimmung über das eigene Leben in Bezug auf organisierte Suizidhilfe ein breites Spektrum an Möglichkeiten von Einschränkungen“ offenstehe.

Diese könnten „ausdrücklich auch im Strafrecht verankert oder durch strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen abgesichert werden“. Das Urteil sei deshalb als Auftrag an den Gesetzgeber zu verstehen, diese Möglichkeiten auszuloten und rechtssicher auszugestalten, so Reinhardt. Positiv hervorzuheben sei die Bestätigung des Gerichts, dass auch zukünftig kein Arzt zur Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet werden könne. Die Beihilfe zum Suizid gehöre unverändert grundsätzlich nicht zu den Aufgaben von Medizinern, sagte der Facharzt für Allgemeinmedizin. „Soweit das Gericht auf die Konsistenz des ärztlichen Berufsrechts abhebt, wird eine innerärztliche Debatte zur Anpassung des ärztlichen Berufsrechts erforderlich sein“, so Reinhardt. +++