BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Bundestagswahl

Wahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Neuauszählung der Bundestagswahl. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Im Laufe der Woche sollen weitere Klagen folgen.

Der Partei fehlen nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahl 13.435 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. „Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich“, sagte Staatsrechtler Christoph Degenhart, der laut FAZ die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten soll. „Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.“

Die Parteivorsitzende Sahra Wagenknecht behauptete, „einige tausend BSW-Stimmen“ seien „offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden“. Der „Respekt vor den Wählern“ gebiete es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“, so Wagenknecht.

Die vorläufige Ergebnisdarstellung der Bundeswahlleiterin basiert auf sogenannten „Schnellmeldungen“, die in der Wahlnacht übermittelt und bekannt gemacht wurden. Rechtlich entscheidend sind erst die späteren endgültigen Wahlergebnisfeststellungen durch die Wahlausschüsse.

Derzeit läuft die Ergebnisübermittlung des endgültigen Ergebnisses. Kleinere Abweichungen in den Ergebnissen nach oben oder unten sind auf die Prüfschritte anhand der Niederschriften, etwaige Nachzählungen und Korrekturen zurückzuführen. Diese treten bei jeder Wahl auf, so die Bundeswahlleiterin. Der Bundeswahlausschuss will das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am 14. März feststellen und bekannt geben.

CDU sieht „wenig Aussicht auf Erfolg“ von BSW-Klage zur Wahl

Der Bundestagsabgeordnete und Bundesvorsitzende des Vereins Klima-Union, Thomas Heilmann (CDU), sieht kaum eine Chance, dass die Klage des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) vor dem Bundesverfassungsgericht auf Neuauszählung der Wählerstimmen bei der Bundestagswahl erfolgreich sein könnte.

„Ich halte es für wahrscheinlich unzulässig, was das BSW da macht“, sagte er den Sendern RTL und ntv am Dienstag. „13.000 Stimmen sind im Verhältnis zu den vielen Millionen natürlich wenig, ein knappes Scheitern, aber es ist ja auch nicht so, dass man sich mal einfach um 13.000 verzählt, und dann muss erst der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages das prüfen, und dann ist das Verfassungsgericht dran“, so der ehemalige Berliner Justizsenator weiter. „Der Sache gebe ich sehr wenig Aussicht auf Erfolg.“ Die Bundeswahlleiterin habe noch kein Ergebnis bekannt gegeben, und prüfe, ob es Auszählungsfehler gegeben haben könnte.

Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Zweitstimmen erhalten und war damit knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten etwa 13.400 Stimmen.

Die vorläufige Ergebnisdarstellung der Bundeswahlleiterin basiert auf sogenannten „Schnellmeldungen“, die in der Wahlnacht übermittelt und bekannt gemacht wurden. Rechtlich entscheidend sind erst die späteren endgültigen Wahlergebnisfeststellungen durch die Wahlausschüsse.

Derzeit läuft die Ergebnisübermittlung des endgültigen Ergebnisses. Kleinere Abweichungen in den Ergebnissen nach oben oder unten sind auf die Prüfschritte anhand der Niederschriften, etwaige Nachzählungen und Korrekturen zurückzuführen. Diese treten bei jeder Wahl auf, so die Bundeswahlleiterin. Der Bundeswahlausschuss will das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am 14. März feststellen und bekannt geben. +++


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