Brand: „Suizid auf Bestellung“ rechtlich eindeutig ausschließen

Berlin. Die Vertreter einer harten Linie bei der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfeproblematik wollen gesetzlich „ausschließen, dass ein Dritter Verantwortung für fremdes Leben übernehmen kann“. Der in der Unionsfraktion mit der Koordination beauftragte CDU-Abgeordnete Michael Brand sagte der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“: „Wir wollen die Hand zum Sterben reichen, aber nicht beim Sterben.“ Die anstehende Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang sei ein „Test auf die Menschlichkeit in unserer modernen Gesellschaft“. Eine palliative Sedierung würde erlaubt, weil sie „keine aktive Lebensverkürzung“ darstelle. Mithilfe des Strafrechts verboten werden soll die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung.

Mit dem Ausbau der Palliativmedizin und der Hospize ließen sich Leiden lindern als auch den Menschen Ängste nehmen. „Niemand muss bei uns dem Tod entgegen reisen.“ Würde in Einzelfällen „Suizid auf Bestellung rechtlich ermöglicht, dann würde gerade auf Schwache und auf viele Ältere gewaltiger, im Ergebnis unmenschlicher, Druck ausgeübt“. Brand verwies auf den in Belgien und Holland bereits erfolgten „Dammbruch“. In Belgien sei sogar die Suizidbeihilfe bei Kindern möglich und als nächstes sei die Selbsttötungsbeihilfe bei Demenzerkrankung geplant. Kritik übte Brand an der SPD-Überlegung (Kerstin Griese), wie man Ärzten in Notlagen ermöglichen könne, auch dann eine Lebensverkürzung herbeizuführen, „wenn diese medizinisch nicht unvermeidlich ist“. Das liefe auf die Beihilfe zur Selbsttötung hinaus, wenn nicht sogar auf Töten auf Verlangen. Für ausgeschlossen hält Brand Versuche, die organisierte Sterbehilfe über das Vereinsrecht oder mit einer einschränkenden Variante über das Betäubungsmittelrecht zu erreichen. Es gebe viele frei verkäufliche Medikamente, die in Kombination oder in der Überdosis zum Tod führten.

Die SPD-Politikerin Katrin Griese tritt in der Debatte um die bevorstehende Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe für eine moderate Position ein. Als „ethisch nicht verantwortbar“ müsse die aktive Sterbehilfe ausscheiden, sagte die Bundestagsabgeordnete der HNA. Sterbehilfevereine stünden „für einen unwürdigen Umgang mit dem Tod“, deshalb gehörten sie nicht nach Deutschland. „Da bekommt jemand anonym den Todestrank hingestellt und bleibt allein in seinem Zimmer.“ Besonders schlimm sei es, „dass diese Sterbehilfevereine ihre Mittel auch an psychisch Kranke, besonders an Menschen mit Depressionen, verabreichen“. Geprüft wird, ob sich durch das Vereinsrecht die Tätigkeit von Suizidvereinen unterbinden lassen, oder ob das Betäubungsmittelrecht entsprechend geändert werden könne, wie dies Christiane Woopen, Vorsitzende des Ethikrates, angeregt hat. Das Strafrecht sei jedenfalls keine Antwort auf die gesellschaftliche Debatte. Entscheidend gestärkt werden müsse die Arbeit der Ärzte und des Pflegepersonals. Die palliative Sedierung müsse generell erlaubt werden, also die Verhinderung von übermäßigen Schmerzen auch „unter Inkaufnahme des eventuell früheren Sterbens“. Verbunden mit dem von ihr vertretenen „mittleren Weg“ müsse ein umfassender Ausbau der Hospizarbeit und der Palliativmedizin sein. Experten versicherten, „wenn dabei alle Möglichkeiten in Deutschland ausschöpft würden, müsste niemand in die Schweiz reisen“. Ein gutes Drittel der Bundestagsabgeordneten wird zu den Unterstützern der Griese-Position gerechnet. +++ fuldainfo

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