Brand begrüßt „klares Bekenntnis“ Bundesverkehrsministerium zur Ortsumgehung Wartenberg B254

Dahlmann muss endlich Polarisierung beenden!

Michael Brand (CDU)
Michael Brand (CDU)

Hessens Verkehrsminister Al-Wazir war mit seinem überraschenden Brief an die Kommunen Lauterbach, Wartenberg und den Vogelsbergkreis auf Unverständnis gestoßen, weil er trotz laufendem Planfesstellungsverfahren neue Abstimmungen einfordert. Der Bund hat darauf reagiert und aktuell bekräftigt, am Planungsauftrag für die B254 festzuhalten „wegen deren Bedeutung für die Region als Zubringer des Vogelbergkreises an die A5 und die A7 und die daraus folgende Bedeutung für das Bundesfernstraßennetz fest“.

Der osthessische Bundestagsabgeordnete, Michael Brand, der sich für die Entlastung der betroffenen Bürger und die bessere Anbindung seit Jahren stark macht, begrüßt die Stellungnahme aus dem Bundesverkehrsministerium: „Das klare Bekenntnis des Bundes zur Ortsumgehung bringt das Porzellan wieder in die richtige Reihenfolge: Einseitig kann keine Kommune einsam ein Vorhaben stoppen, das prioritär im Bundesverkehrswegeplan abgesichert und von regionaler wie überregionaler Bedeutung ist. Ein Beschluss der Gemeindvertretung ist im rechtsstaatlichen Verfahren lediglich als eine Einwendung zu behandeln, nicht mehr und nicht weniger. Die geplante Ortsumfahrung, die die Anwohner endlich entlasten soll, ist insbesondere auch ein wichtiges Bindeglied für die die Anbindung von Städten, Dörfern, von Mittelstand und Beschäftigten im Vogelsberg. Wer diese Ortsumgehung, die fest eingeplant ist, jetzt noch kippen will, der muss den Menschen im Vogelsberg erklären, warum sie deutlich weniger Chancen auf Entwicklung in der Zukunft haben sollen als diejenigen in Offenbach, wo Verkehrsminister Al Wazir herkommt.“

„Dahlmann muss endlich Polarisierung beenden!“

„Die Umstände der Abstimmung 2018 bleiben umstritten. In jedem Kommunalparlament ist es korrekt und üblich, dass jemand, der als Grundstückseigentümer betroffen ist, nicht an der Abstimmung teilnimmt. Das ist aber gar nicht das Hauptthema. Fakt ist: Der damalige Beschluss ist rechtlich nicht bindend. Und selbst ein erneutes, negatives Votum würde im Verfahren lediglich als Einwendung behandelt und bewirkt kein Blockade. Bürgermeister Dahlmann sollte endlich aufhören mit diesen Nebelkerzen, vor allem aufhören weiter zu polarisieren. Dahlmanns Vorgehen hat nicht nur Kopfschütteln in der Region und darüber hinaus ausgelöst, sondern bereits Schaden zu Lasten der gesamten Gemeinde angerichtet. Es reicht nicht, nur nein zu sagen und unerfüllbare Forderungen zu stellen. Wartenberg darf in seinen Entwicklungschancen für seine Zukunft nicht weiter blockiert werden“, so der heimische Bundestagsabgeordnete.

Im Vordinglichen Bedarf des Bedarfsplans

„Die B254, Ortsumgehung (OU) Lauterbach/Maar und Lauterbach, Wartenberg/Angersbach und Wartenberg/Landenhausen, ist im Vordinglichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 eingestuft. Damit besteht für die hessische Straßenbauverwaltung (SBV) ein Planungsauftrag des Bundes. An dem Planungsauftrag für die B254 hält der Bund wegen deren Bedeutung für die Region als Zubringer des Vogelbergkreises an die A5 und die A7 und die daraus folgende Bedeutung für das Bundesfernstraßennetz fest. Laut Auskunft der SBV läuft für die B254 die Planfeststellung zur Schaffung des Baurechts. Grundsätzlich ist ein Gemeinderatsbeschluss hierbei wie eine Einwendung zu behandeln. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur rechtlichen Absicherung der Planung obliegt allein den hessischen Landesbehörden“, heißt es in der Stellungsnahme aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). +++