Beuth: Niedrigste Kriminalitätsbelastung seit 40 Jahren

Höchste Aufklärungsquote aller Zeiten

Peter Beuth (CDU)

Die Kriminalitätsbelastung in Hessen ist im Jahr 2019 erneut deutlich gesunken. Mit genau 364.833 Straftaten wurden 7.965 Fälle weniger gezählt als noch im Vorjahr (-2,1 Prozent). Das ist der niedrigste Wert seit 1980. Die Kriminalitätsbelastung ist mit 5.823 Straftaten pro 100.000 Einwohner ebenfalls weiter gesunken (2018: 5.971). Die Gefahr, in Hessen Opfer von Kriminalität zu werden, ist damit auf einem historischen Tiefstand. 65,2 Prozent der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten wurden letztes Jahr aufgeklärt. Das ist der mit Abstand höchste jemals gemessene Wert, seit Einführung der Kriminalstatistik im Jahr 1971. Es wurden fast zehn Prozent weniger Wohnungseinbruchsdelikte (-9,8 Prozent) als noch im Vorjahr registriert.

Der Hessische Innenminister Peter Beuth dankte anlässlich der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 Landespolizeipräsident Udo Münch stellvertretend für alle Polizistinnen und Polizisten für die herausragende Arbeit. „Die Wahrscheinlichkeit in Hessen Opfer einer Straftat zu werden ist weiter deutlich gesunken. Hessen gehört zu den sichersten Bundesländern in Deutschland. Die Aufklärungsquote ist die beste aller Zeiten. Die Bürgerinnen und Bürger sind in ihren eigenen vier Wänden und auf unseren Straßen und Plätzen so sicher wie nie zuvor. Dank unserer historischen Stellenpakete sind heute auch deutlich mehr Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, um Kriminalität mit mordernster Technik zu bekämpfen. Außerdem zeigen unsere Schutzleute sichtbar mehr Präsenz, um der Bevölkerung als Freund und Helfer zur Seite zu stehen und das Sicherheitsgefühl weiter zu stärken. Für die beste Kriminalstatistik in der Geschichte unseres Landes möchte ich der hessischen Polizei von Herzen danken“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Straßenkriminalität im 20-Jahres-Vergleich halbiert

Die Straßenkriminalität konnte dank konsequenter Polizeiarbeit in den letzten 20 Jahren drastisch verringert werden: Die Fallzahl hat sich seitdem fast halbiert (2000: 110.407; 2019: 58.641), während sich die Aufklärungsquote nahezu verdoppelt hat (2000: 13,4 Prozent; 2019: 23,2 Prozent). In die Kategorie Straßenkriminalität fällt eine Vielzahl von Delikten, die im öffentlichen Raum begangen werden. Es wurden auch deutlich weniger Diebstähle verzeichnet: Fast 10.000 [9.904] Delikte weniger als im Vorjahr. Während 2018 noch 117.445 Fälle registriert wurden, waren es im letzten Jahr noch 107.541. Die Anzahl von Körperverletzungen blieb auf dem gleichen Niveau (2018: 31.737; 2019: 31.746), wie auch die Aufklärungsquote: Bei neun von zehn Fällen konnte ein Täter ermittelt werden. Bei rund zwei Drittel der Delikte handelt es sich um Fälle leichter Körperverletzung. Im Deliktsfeld Raub konnten die Fälle im 20-Jahres-Vergleich fast halbiert werden. Die Aufklärungsquote stieg auf 64,2 Prozent (+3,1 Prozentpunkte). Die Zahl der Raubüberfälle in Wohnungen blieb auf dem gleichen Niveau (2018: 154; 2019: 155 Fälle) wie im letzten Jahr, wie auch die Aufklärungsquote (82,5 Prozent; 2019: 81,9 Prozent).

Moderne Videosicherheitstechnik erleichtert die Strafverfolgung

Neben einer starken polizeilichen Präsenz im öffentlichen Raum sind moderne Videoschutzanlagen in den Städten und Gemeinden ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit auf Hessens Straßen. „Wir stärken damit nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bürger vor Ort, sondern ermöglichen auch eine verbesserte Strafverfolgung. Die hessische Polizei liefert dabei das Knowhow und hilft den Kommunen einen geeigneten Standort zu finden und übernimmt die Überwachung der Bilder. Zwei Drittel der Kosten trägt die Landesregierung“, so der Innenminister. Für die Förderung von Videosicherheitstechnik der Städte und Gemeinden stellt das Land deshalb auch jährlich 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. In Hessen sind zurzeit in 19 Städten 23 Bildaufzeichnungsanlagen mit insgesamt 204 Kameras von Polizei- bzw. Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb. „Auch bei unserem Kommunalprogramm KOMPASS setzen wir neben zahlreichen präventiven Maßnahmen gezielt auf Videosicherheitstechnik“, sagte der Minister. Mittlerweile seien fast 70 hessische Städte und Gemeinden der Sicherheitsinitiative beigetreten, weitere Kommunen werden zeitnah aufgenommen.

Fast zehn Prozent weniger Wohnungseinbruchdiebstähle (WED)

Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Wohnungseinbrüche um fast zehn Prozent ab (2018: 7.502; 2019: 6.768). Die Anzahl der vollendeten Delikte (tatsächliche Einbrüche) sank auf den niedrigsten jemals gemessenen Stand von 3.730 Fällen. „Seit Bestehen der Polizeilichen Kriminalstatistik ist das der niedrigste Wert. Jeder Einbruch ist einer zu viel, aber diese positive Entwicklung zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen vier Wände gut schützen und die polizeilichen Maßnahmen wirken. Wir haben in Hessen Wohnungseinbrechern den Kampf angesagt“, unterstrich Peter Beuth. Die Aufklärungsquote sank leicht auf 17,8 Prozent (2018: 19,2 Prozent). Bei dem wichtigen Indikator der Versuche (Versuch = jeder WED, der scheitert; vollendete Delikte + Versuche = WED gesamt) bleiben die Werte auf dem gleichen Niveau (2018: 45,6 Prozent; 2019: 44,9 Prozent). Neben einem anhaltend hohen Kontrolldruck und einer erfolgreichen Länderkooperation mit täterorientierten Ermittlungen, setzt die hessische Polizei bewusst auf kostenlose kriminalpolizeiliche Beratungen für Bürgerinnen und Bürger. Fast 7.000 dieser Informationsgespräche wurden von Experten der Polizei hessenweit geführt. Mit der bundesweit einzigartigen Prognosesoftware KLB-operativ steht den Kolleginnen und Kollegen zudem ein effektives Computer-Programm zur Verfügung, um insbesondere Einbruchsserien frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Hessische Polizei warnt vor „falschen Polizeibeamten“

In Hessen hat sich – wie auch in anderen Bundesländern – der negative Trend steigender Fälle von sogenannten „falschen Polizeibeamten“ fortgesetzt. „Bei dieser perfiden Masche täuschen die skrupellosen Täter ihren – in der Regel älteren Opfern – am Telefon vor, sie befänden sich in einer konkreten Gefahrenlage. Leider gibt es immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die den täuschend echt wirkenden Anweisungen Folge leisten und so um ihr Erspartes gebracht werden. Die Anrufe kommen fast ausschließlich aus dem Ausland und die gewerbsmäßigen Betrüger sind deshalb nur sehr schwer zu ermitteln. Wir warnen deshalb mit Präventionsveranstaltungen der Polizei und unserer App hessenWARN vor diesen Kriminellen“, erläuterte Peter Beuth. Seit 2016 hat sich die Zahl der Fälle von 219 auf 642 im letzten Jahr verdreifacht. Die Aufklärungsquote lag 2019 bei 13,6 Prozent. In dem Zusammenhang unterstrichen Landespolizeipräsident Udo Münch und die Präsidentin des Landeskriminalamts Sabine Thurau, dass die hessische Polizei niemals von Bürgern Geld oder andere Wertgegenstände einfordern würde, auch nicht zur sicheren Verwahrung.

Mehr als 4.000 Übergriffe auf Polizisten

Die Zahl der Übergriffe gegen Polizisten stieg weiter. 2019 wurden 4.080 Polizeivollzugsbeamte als Opfer registriert, 2018 waren es bereits 3.967. Von 1.926 Tatverdächtigen waren 789 Personen (rund 41 Prozent) Ausländer. Auf Initiative des Hessischen Innenministers Peter Beuth hin hatte der Bundestag 2017 beschlossen, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte, aber auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte früher registriert und härter bestraft werden. So werden zum Beispiel Angriffe auf Polizisten bei Befragungen und Unfallaufnahmen oder auf helfende Feuerwehrfrauen und -männer mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet (nach §114, bzw. §115 StGB). Mit 112 (2018: 115) registrierten Angriffen auf Rettungskräfte und 15 (2018: 16) auf Feuerwehrleute im letzten Jahr blieb die Zahl auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.

„Unsere Polizeistudie hat gezeigt, dass neun von zehn Schutzpolizisten schon mindestens einmal angegriffen wurden. Diese Angriffe hinterlassen bei den Kolleginnen und Kollegen nicht nur körperliche Spuren. Für jeden zweiten Polizeibeschäftigten, der einmal Opfer eines Angriffs wurde, sind diese Erlebnisse sehr belastend. Diese Zahlen machen betroffen und zeigen, dass wir unsere Polizistinnen und Polizisten besser schützen müssen und die Mindeststrafe auf sechs Monate angehoben werden muss“, so der Minister. Mit moderner Ausstattung und Body-Cams investiere die Landesregierung zudem gezielt in den Schutz der Frauen und Männer bei der Polizei.

Deutlich weniger Allgemeinkriminalität durch Zuwanderer

Im Kontext der Zuwanderung (Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde) wurden 39.800 aufgeklärte Straftaten erfasst (2018: 40.624). Die Anzahl der Straftaten ohne aufenthaltsrechtliche Verstöße, bei denen ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde, lag im Jahr 2019 bei 16.882 Fällen und damit 12,5 Prozent niedriger als noch im Vorjahr (2018: 19.289). Den Schwerpunkt bildeten dabei Vermögens- und Fälschungsdelikte mit 5.575 Fällen (+12 Fälle bzw. +0,2 Prozent). Bei Beförderungserschleichungen wurde mit 2.312 Delikten (2018: 2.497) ein Rückgang um 7,4 Prozent festgestellt. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden ebenfalls weniger Fälle registriert: 2019 waren es 363, im Jahr davor 382 (-5 Prozent).

400 ausländische Intensivtäter abgeschoben

In Hessen hat die Aufenthaltsbeendigung von Personen, die sich nicht an die Rechtsordnung halten, besondere Priorität. „Wer sich nicht an unsere Regeln hält und bei uns Straftaten begeht, muss die Härte des Rechtsstaats spüren. Polizei, Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden arbeiten deshalb noch enger zusammen, um kriminelle Karrieren so früh wie möglich zu erkennen und Rückführungen in die Herkunftsländer einzuleiten. Im letzten Jahr konnten so dank der engen Zusammenarbeit mehr als 400 Intensivstraftäter abgeschoben werden. Das sind doppelt so viele wie noch im Vorjahr. Die Botschaft an jeden, der zu uns kommt, muss eindeutig sein: Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss wieder gehen“, sagte der Innenminister. In den Zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien hat das Land Hessen im März 2018 „Gemeinsame Arbeitsgruppen Intensivtäter“ (GAI) eingerichtet, in denen Polizeivollzugsbeamte Hand in Hand mit Mitarbeitern der Ausländerbehörde die Aufenthaltsbeendigung von Straftätern forcieren.

Politisch motivierte Kriminalität* nach Rückgang in den Vorjahren erstmals wieder gestiegen

Für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wurden für 2019 insgesamt 1.654 Straftaten registriert. Im Vergleich zum Vorjahr mit 1.311 Straftaten bedeutet dies einen Anstieg um 343 Fälle (+ 26 Prozent). Die Anzahl der Gewaltdelikte bewegt sich mit 86 Fällen auf dem Niveau des Vorjahres 2018 (83 Gewaltdelikte). 41,5 Prozent der Straftaten bzw. 688 Fälle im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität sind sogenannte Propagandadelikte. Dazu gehört die Verbreitung oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder Organisationen. Weitere Schwerpunkte bilden Sachbeschädigungen (211 Fälle; 12,8 Prozent), Volksverhetzung (147 Fälle; 8,9 Prozent) sowie Beleidigungen (143 Fälle; 8,6 Prozent).

PMK rechts – Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke wurde ermordet

Im Bereich der PMK -rechts- war eine deutliche Fallzunahme von 52 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 917 Fälle zu verzeichnen. In die Statistik miteigeflossen, ist der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke. Der starke Anstieg der rechtsmotivierten Kriminalität ist aber im Wesentlichen auf Propagandadelikte (+215 Delikte) zurückzuführen. „Nach so einer fürchterlichen Tat haben die Bürgerinnen und Bürger noch sensibler und wachsamer auf verfassungsfeindliche Kennzeichen und die Verbreitung von rechter Propaganda reagiert. Es ist für die Sicherheitsbehörden von herausragender Bedeutung, dass jede rassistische oder fremdenfeindliche Äußerung zur Anzeige gebracht wird, damit wir die Taten mit aller Entschlossenheit verfolgen können. Weil wir Rechtsextremisten mit unserer Besonderen Aufbauorganisation Hessen R noch gezielter unter Druck setzen, konnten durch diesen besonderen Verfolgungsdruck ebenfalls weitere politisch motivierte Straftatbestände festgestellt werden. Seit Juli 2019 wurden mehr als 1.100 Kontrollen von Personen, Fahrzeugen und Szene-Veranstaltungen allein durch unsere Ermittler der BAO Hessen R durchgeführt“, erklärte Peter Beuth. Es wurden insgesamt 78 antisemitische Straftaten registriert, was einem Anstieg von 56 Prozent (+28 Fälle) gegenüber dem Vorjahr entspricht. Nahezu alle Delikte (76) konnten dem Bereich PMK -rechts- zugeordnet werden. Der Hessische Innenminister verurteilte die Taten scharf: „Wir werden den Kampf gegen Antisemitismus weiter verstärken. Nach dem feigen Anschlag von Halle haben wir die Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen noch einmal deutlich erhöht. Mit unserer Meldestelle beim Demokratiezentrum in Marburg wollen wir kritischen Entwicklungen noch schneller präventiv entgegenwirken. Hessen setzt damit ein klares Zeichen gegen Antisemitismus.“

PMK links – gleichbleibendes Gesamtniveau, vorwiegend Sachbeschädigung

Mit 220 gemeldeten Straftaten wurden 2019 für den Bereich der PMK -links- nahezu genauso viele Fälle wie im Vorjahr registriert (2018: 227). Den deliktischen Schwerpunkt der Gesamtstraftaten bildeten szenetypische Sachbeschädigungsdelikte (102 Fälle) mit 46,4 Prozent. Die Anzahl der Gewaltdelikte liegt mit 16 Straftaten auf dem Niveau des Vorjahres (20 Gewaltstraftaten).

PMK Ausländische Ideologie – weniger Fälle, mehr Gewalt

Im Bereich „PMK Ausländische Ideologie“ wurden für das Jahr 2019 insgesamt 150 Fälle registriert, was einen signifikanten Anstieg von 27 Prozent bedeutet (2018: 118). Das Straftatenaufkommen wird wesentlich von versammlungstypischen Straftaten sowie Körperverletzungsdelikten und Sachbeschädigungen geprägt. Die Anzahl der Gewaltdelikte liegt mit 14 Fällen auf dem Niveau des Jahres 2018 (17 Gewaltdelikte). Insgesamt wurden in diesem Phänomenbereich 17 Straftaten mit angenommenen terroristischen Hintergrund gemeldet. Diese sind überwiegend (15 Fälle) der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zuzurechnen.

PMK Religiöse Ideologie – islamistischer Terrorismus wieder verstärkt feststellbar

Mit 42 gemeldeten Fällen für das Jahr 2019 im Bereich der PMK -religiöse Ideologie- ist im Vergleich zum Jahr 2018 wieder eine leichte Steigerung feststellbar (30 Fälle). In den Vorjahren lagen die Fallzahlen erheblich höher. Die Anzahl der Gewaltdelikte liegt mit einem Fall auf etwa gleichem Niveau wie im Jahr 2017 (zwei Gewaltdelikte). Insgesamt wurden in diesem Phänomenbereich 20 Straftaten mit angenommenem terroristischem Hintergrund erfasst (2018: 15).

Deutlich weniger Straftaten gegen Asylunterkünfte

Die Straftaten gegen Asylunterkünfte bewegen sich mit vier Straftaten deutlich unter dem Niveau des Jahres 2018 (zehn Fälle) und sind alle dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Bei den Straftaten handelt es sich um Sachbeschädigung, Propagandadelikte und Volksverhetzung. 37 Fälle der politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2019 (2018: 26) richteten sich gegen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge außerhalb von Asylbewerberunterkünften (+42,3 Prozent), hiervon sind 36 Fälle (2018: 26) der PMK -rechts- zuzurechnen. In keinem Fall (2018: 2) richteten sich Straftaten im Jahr 2019 gegen Hilfsorganisationen bzw. ehrenamtliche oder freiwillige Helfer im Kontext Asyl.

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