Bericht: Bundesverfassungsgericht lässt SPD-Mitgliedervotum zu

Das geplante Mitgliedervotum stand bereits 2013 in der Kritik

Karlsruhe. Laut eines Berichts der ARD lässt das Bundesverfassungsgericht das Mitgliedervotum der SPD über den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und den Sozialdemokraten zu. Das Gericht habe die Beschwerden gegen den SPD-Mitgliederentscheid nicht angenommen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts der ARD. Das geplante Mitgliedervotum stand bereits 2013 in der Kritik und wird seit Anfang diesen Jahres erneut bemängelt. Ende Januar hatte unter anderem der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Gastbeitrag für das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ das Verfahren kritisiert: Mitgliederentscheide über die Bildung der Bundesregierung, über das künftige Regierungsprogramm und die Gesetzgebung in der neuen Legislaturperiode heblen stückweit grundgesetzliche Regeln des parlamentarischen Systems faktisch aus, so Papier. +++

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