Berater-Affäre: SPD-Fraktionsvize gibt von der Leyen Mitschuld

In der Regel fehlten Aussagen zu alternativen Handlungsmöglichkeiten

Ursula von der Leyen (CDU)
Ursula von der Leyen

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Mitschuld an der Affäre um Beraterverträge im Verteidigungsressort gegeben. „Die Verteidigungsministerin hat sich trotz unserer Warnungen in den letzten Jahren zu stark auf Berater und Externe abgestützt“, sagte Mützenich dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Nach Ansicht des SPD-Außenexperten kann es immer Situationen geben, wo ein externer Blick und bei Belastungsspitzen zusätzliche Unterstützung notwendig ist. „Aber zum Schluss ist es notwendig, dass ein Ministerium selbst handlungsfähig ist und bleibt“, so Mützenich. Insbesondere die Beschaffung von Wehrmaterial sehe die SPD als eine hoheitliche Aufgabe. Hier müsse der Staat selbst bewertungsfähig und handlungssicher sein. „Eine Abhängigkeit darf es da nicht geben und daher ist es richtig, dass das Parlament seine Aufsichtsfunktion wahrnimmt u nd genau schaut, was war und falls es Fehler gab, dass diese zukünftig nicht mehr vorkommen und Verantwortliche benannt werden. Hier sehen wir die Ministerin in der Verantwortung“, erklärte der SPD-Politiker. In einem vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes, über den die RND-Zeitungen berichten, räumt das Bundesverteidigungsministerium ein, es habe „selbst festgestellt, dass der Einsatz externer Dritter in der Bundeswehr in den Jahren 2015 bis 2017 in zahlreichen Fällen nicht ordnungsgemäß war“.

Die Prüfer kommen nach Sichtung einer Stichprobe zu der Feststellung, dass in „47 von 56 betrachteten Fällen die Unterlagen keine oder nur unzureichende Begründungen über die Notwendigkeit der externen Leistungen“ enthalten. Weiter heißt es: „In der Regel fehlten Aussagen zu alternativen Handlungsmöglichkeiten.“ In über 80 Prozent der betrachteten Fälle habe die Bundeswehr den Bedarf nicht nachgewiesen. „In keinem Fall ist es sachgerecht, externe Dienstleister allein aus dem Grund her anzuziehen, fehlendes Personal auszugleichen.“ Fast immer hätten Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit gefehlt. Fast 80 Prozent der Aufträge seien „freihändig vergeben“ worden – also ohne jede Ausschreibung. Als Beispiel nennen die Prüfer unter anderem Ausgaben für einen „Möbelsachverständigen“. +++

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