Bahn klagt gegen GDL-Streik

Brandenburgs CDU-Chef verlangt Streikverbot für GDL

Die Deutsche Bahn (DB) will den für Dienstag angekündigten Streik der GDL mit juristischen Mitteln noch abwenden. Man habe einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung beim Frankfurter Arbeitsgericht eingereicht, teilte der Konzern am Montag mit. Die Bahn stört sich demnach vor allem an der kurzen Vorlaufzeit von nur 22 Stunden. Das sei eine „eine blanke Zumutung“ und „nicht hinnehmbar“, so DB-Personalvorstand Martin Seiler. Zudem seien die von der GDL angekündigten Wellenstreiks unverhältnismäßig. „Sie gefährden die Versorgung im Land“, so Seiler.

Die Lokführergewerkschaft GDL hatte am Sonntagabend einen weiteren 24-stündigen Streik angekündigt. Dieser soll von Dienstag, 2 Uhr, bis Mittwoch, 2 Uhr, andauern. Es ist bereits der sechste Ausstand im laufenden Tarifstreit. Der Konflikt gilt als festgefahren. Zuletzt hatte die Bahn auch eine formale Schlichtung ins Spiel gebracht. Die GDL hatte von der Arbeitgeberseite ein neues Angebot gefordert, um wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Hauptstreitpunkt in der Auseinandersetzung ist die Verkürzung der Wochenarbeitszeit.

Brandenburgs CDU-Chef verlangt Streikverbot für GDL

Angesichts des erneuten Streiks bei der Deutschen Bahn am Dienstag fordert Brandenburgs CDU-Vorsitzender Jan Redmann ein Streikverbot für die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL). Der „Bild“ sagte Redmann: „Wellenstreiks in der kritischen Infrastruktur müssen verboten werden.“ „Die GDL trägt ihren Kampf auf dem Rücken der Pendler und Unternehmen aus. Der Standort Deutschland nimmt Schaden.“ Redmann verlangt, es müsste „mindestens vier Tage Ankündigungsfrist“ geben, „damit die Betroffenen überhaupt eine Chance haben, Alternativen zu organisieren.“ Redmann fordert zudem die Ampel-Regierung zum Handeln auf. „Deutschland darf sich die unverantwortliche und unverhältnismäßige Egoshow von Weselsky nicht bieten lassen“, sagte er der „Bild“.

CSU fordert Verschärfung des Streikrechts

Die CSU fordert in Anbetracht des neuerlichen Bahnstreiks eine Verschärfung des Streikrechts. „Es müssen Grenzen gezogen werden, wenn das Leben der Menschen dauerhaft gestört ist sowie Lieferketten und Infrastruktur komplett lahmgelegt werden“, sagte der Fraktionschef der CSU im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Holetschek fordert konkret: „Die Einführung einer verpflichtenden Schlichtung nach einem bestimmten Zeitraum und feste Fristen vor und zwischen neuen Streiks. Zusätzlich müssen wir verpflichtende Vereinbarungen zur Mindestversorgung festsetzen und wesentliche Merkmale des Arbeitskampfes endlich gesetzlich kodifizieren.“ Zwar sei Streiken ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut, „aber inflationäres Streiken schädigt das Ansehen unseres Landes und den Wirtschaftsstandort Deutschland“, so Holetschek. Mit den Plänen soll sich demnächst der bayerische Landtag auseinandersetzen.

Der Bahnstreik gefährdet nach Ansicht der Vorsitzenden der Mittelstandsunion (MIT) von CDU/CSU, Gitta Connemann, die Energieversorgung in Deutschland. Connemann sagte der „Rheinischen Post“: „Die Energieversorgung steht in Deutschland auf dem Spiel. Der Streik gefährdet die Energietransporte der Bahn.“ Deutschland sei inzwischen wieder Kohleverstromungsland „und deshalb auf die Kohletransporte angewiesen“, ergänzte die CDU-Politikerin. „Das sind keine Nadelstiche mehr. Der Streik ist ein Angriff auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.“ Der Ausstand führe zu „erheblichen“ Produktionsverzögerungen. „Am Ende gefährdet dies auch Arbeitsplätze“, so die MIT-Bundesvorsitzende. Connemann fordert eine gesetzliche Regelung des Streikrechts. „Es darf keinen Streik im Umfeld von Feiertagen geben. Und es braucht zwingend eine Abkühlphase für Betriebe, um sich nach einem Streik regenerieren zu können.“ Zugleich begrüßt sie die Klage der Bahn gegen den neuen GDL-Streik: „Angesichts der immensen Betroffenheit kann ich verstehen, dass die Bahn auch zum Schutz ihrer Kunden von Rechtsmitteln Gebrauch macht“, sagte Connemann. +++