BA-Chef Wiese gegen weitere Ausnahmen beim Mindestlohn

Berlin. BA-Chef Frank-Jürgen Weise hat sich gegen weitere Ausnahmen im Gesetz zum gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen, das am kommenden Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll. „Wenn man zu viele Sonderregelungen zulässt, wird man Widersprüche produzieren, Ausweichverhalten fördern und am Ende Unzufriedenheit ernten“, sagte Weise der „Frankfurter Rundschau“. „Ich halte eine allgemein verbindliche Regelung mit wenigen Ausnahmen, wie sie etwa für Langzeitarbeitslose und Jugendliche vorgesehen sind, für besser“, sagte Weise weiter.

Der BA-Vorsitzende äußerte zwar Verständnis für Branchen und Unternehmen, die wirtschaftliche Argumente gegen den Mindestlohn anführten: „Sie formulieren ernstzunehmende Einwände.“ Auf der anderen Seite lebten erfolgreiche Geschäftsideen „von guten Leistungen und Produkten, die die Kunden überzeugen, nicht von niedrigen Löhnen“. Die von Wirtschaftsforschungsinstituten Befürchtung, der Mindestlohn werde  viele hunderttausend Arbeitsplätze kosten, teilte Weise nicht: „Nach den Einschätzungen, die wir von externen Fachleuten und aus unserem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erhalten, dürfte es nicht zu Arbeitsplatzverlusten im großen Stil kommen.“ Wohl werde es in einigen Regionen und Branchen Anpassungsschwierigkeiten geben. „Aber die können überwunden werden.“ Der Mindestlohn sei zudem mehrheitlich gewollt und die Regierung demokratisch legitimiert, ihn umzusetzen: „Die Menschen wollen für gute Leistung gutes Geld.“

CDU-Arbeiternehmer halten Mindestlohn-Einigung für verfassungswidrig

Nach Ansicht des Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, verstößt die geplante Übergangsfrist beim Mindestlohn für Zeitungsausträger gegen das Grundgesetz: „Wenn der Gesetzentwurf Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn nur bei Abschluss eines Tarifvertrages vorsieht, kann eine einzelne Branche von dieser Pflicht nicht ausgenommen werden. Eine solche Priviligierung widerspricht dem Grundsatz der Tarifautonomie und dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes“, sagte Bäumler „Handelsblatt-Online“. Der CDU-Politiker fordert, die Sonderregelung juristisch wie politisch zu überdenken. „Es darf nicht sein, dass die Zeitungsverleger dafür belohnt werden, dass sie sich weigern einen Tarifvertrag zu überdenken“, sagte Bäumler. +++ fuldainfo