BA-Chef: Arbeitgeber können Ungeimpfte bei Impfpflicht ablehnen

Bayern will Kontrollregeln für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Eine allgemeine Impfpflicht wird laut Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit auch die Jobsuche verändern. „Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Detlef Scheele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Auch die Bundesagentur müssen bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, „ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“, sagte Scheele.

Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten dagegen faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, „denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage“. Zunächst müsse der Gesetzgeber aktiv werden und eine entsprechende Regelung zur Impfpflicht beschließen. Aktuell seien Arbeitgeber lediglich verpflichtet, „unter Einhaltung von 3G zu beschäftigen oder zu rekrutieren“. Im Fall einer allgemeinen Impfpflicht erhielten Arbeitgeber dann das Recht, den 2G Status am Arbeitsplatz zu prüfen, „diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht“. Von der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht etwa für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen erwartet sich Scheele keine spürbaren Folgen für den Arbeitsmarkt. Er gehe davon aus, „dass diese Neuregelung bei der Stellenvermittlung am Arbeitsmarkt eine eher untergeordnete Rolle spielen wird“, sagte Scheele. Wenn Beschäftigte aus diesen Einrichtungen sich nicht impfen ließen und dann allein wegen der Impfpflicht aus dem Job ausscheiden müssten, stünden sie dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung. „Sie können in andere Bereiche vermittelt werden, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht greift“, sagte Scheele. Gegenwärtig ließen sich auch keine signifikanten Anzeichen erkennen, „dass mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März viele Beschäftigte ihre Stelle aufgeben“.

Giffey: Keine flächendeckenden Kontrollen allgemeiner Impfpflicht

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) schließt flächendeckende Kontrollen der allgemeinen Impfpflicht aus. „Flächendeckende, ständige Kontrollen sind schlicht nicht umsetzbar. Wir dürfen nur Kontrollmaßnahmen verabreden, die wir mit unseren Ressourcen auch stemmen können und die verhältnismäßig sind“, sagte sie der „Bild am Sonntag“. Nach Einschätzung Giffeys könnte die Politik von den rund 20 Prozent Ungeimpften „etwa die Hälfte mit viel Überzeugungsarbeit noch erreichen“. Gerade die, die eine Impfung bislang verpasst hätten, könnten durch eine Impfpflicht erreichen werden. Die andere Hälfte der Ungeimpften sei entschieden gegen die Anti-Corona-Spritze. „Man darf sich nichts vormachen: Auch mit der Impfpflicht wird sich nicht jeder impfen lassen. Die ganz großen Impfgegner nehmen im Zweifel lieber in Kauf, ein Bußgeld zu zahlen. Es wird ja niemand unter Zwang gegen seinen Willen vom Staat geimpft werden.“

Bayern will Kontrollregeln für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) verlangt bundesweite Rahmenbedingungen für die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse „erklären, wie ab dem 16. März eine geltende Rechtslage mit ganz einfachen Regelungen und Kontrollen umgesetzt werden kann“, sagte er der „Bild am Sonntag“. Gleichzeitig befürchtet er, dass die Maßnahme zu vielen Kündigungen im Gesundheitssektor führen könnte. „Wenn die Pflege in Deutschland zum Pflegefall wird, weil eine große Anzahl unserer Pflegekräfte von Bord geht, sind wir in einer Sackgasse“, so Holetschek. „Wir müssen unbedingt drohende Versorgungsengpässe in der Pflege ausschließen.“ Der Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) bezweifelt, dass die Gesundheitsämter in der Lage seien, die Impfpflicht zu kontrollieren. „Die Gesundheitsämter sind jetzt schon überlastet, kommen bei der Kontaktnachverfolgung und den viel  en Bürger-Anfragen kaum hinterher“, sagte BVÖGD-Vize Johannes Nießen. „Sie können nicht auch noch die Impfpflicht organisieren. Deswegen sollten die Ordnungsämter einbezogen werden.“ Nießen forderte ein dreistufiges Verfahren: Zuerst müsse der Arbeitgeber ungeimpfte Mitarbeiter konfrontieren und dabei auch Betriebsärzte einbeziehen. Wenn das nicht erfolgreich sei, müsse das Ordnungsamt Tätigkeitverbote aussprechen. „Gibt es dann noch fachliche Fragen, kommt das Gesundheitsamt ins Spiel“, so Nießen. +++