Ausländerfeindliche Parolen in Disco in Kalbach – Verfahren eingestellt

Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen sechs Angeklagte, von denen einige noch jugendlich sind, wurde gegen Auflagen vorläufig eingestellt. Die Angeklagten sollen laut Anklage der Staatsanwaltschaft Fulda in einer Diskothek in Kalbach die Parole „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ zum Lied „L’amour toujours“ skandiert haben. Gegen weitere neun Beschuldigte waren die Verfahren bereits vor Anklageerhebung eingestellt worden, teilte das Gericht heute mit.

Je nach individuellem Tatbeitrag wurden Geldzahlungen an die Bildungsstätte Anne Frank e.V. oder erzieherisch begleitete Besuche dieser Einrichtung auferlegt, oder das Verfahren nach richterlicher Ermahnung eingestellt.

Die Durchführung der Hauptverhandlung zur näheren Aufklärung der Sachlage und Einwirkung auf die Beschuldigten wurde als nicht mehr erforderlich angesehen, da sich die Beschuldigten geständig zeigten, an der Auswertung der nicht untereinander abgesprochenen Videoaufzeichnung mitwirkten, teilweise stark alkoholisiert waren und ihnen kein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wie z.B. dem Hitlergruß, vorgeworfen wurde. +++


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