Friedberg. „Am heutigen Donnerstag (19.3.2015) feiern wir den Erfolg eines weit über die Grenzen der Wetterau herausragenden Naturschutzprojektes. Bereits Ende vergangenen Jahres wurde das Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau 25 Jahre alt“, erinnerte Landrat Joachim Arnold bei der nachgeholten Geburtstagsfeier im Plenarsaal des Friedberger Kreishauses. Nach langem Ringen zwischen Behörden, ehrenamtlichem Naturschutz, Kommunen, Grundbesitzern und anderen Interessenverbänden wurde das Schutzgebiet 1989 ausgewiesen. Erst vor wenigen Wochen wurde die Schutzgebietsverordnung novelliert.
Lange Vorgeschichte
Den Grundstein für den Schutz der Auen in der Wetterau legte 1974 ein Gutachten des Frankfurter Forschungsinstituts Senckenberg. Denn trotz des erfolgten Ausbaus der Flüsse sei das Gewässersystem mit Nidda, Horloff, Wetter, Nidder und Seemenbach noch soweit intakt, dass es für Hochwasserschutz, Grundwassergewinnung und als Lebensraum wieder regeneriert werden könnte. Der weitere Ausbau von Flüssen müsse verhindert werden. In den Auen fand sich seinerzeit zudem ein hessenweit bedeutsamer Anteil der Brutbestände von Kiebitz, Bekassine, Großem Brachvogel und Weißstorch.
Erst fünf Jahre später tauschten sich erstmals Vertreter von Behörden, Landkreisen und Verbänden über die Möglichkeiten des Auenschutzes aus. Während man noch auf eine Novelle des Naturschutzgesetzes wartete, gingen die Trockenlegung und das Umbrechen von Wiesen weiter. Die Wette-rauer Naturschutzgruppen forderten deshalb ab 1980 den Schutz bestimmter Grünlandflächen. Das zuständige Ministerium teilte mit, dass die Auenlandschaft von Wetter, Horloff, Nidda, Nidder und Seemenbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden solle. Mit dieser Ausweisung sei auch ein Umbruchverbot verbunden. Wegen Personalknappheit hätten aber andere Projekte zunächst Vorrang.
Die Naturschutzverbände – maßgeblich Deutscher Bund für Vogelschutz (heute NABU) und Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) – trugen weiterhin unermüdlich fachlich fundierte Argumente für den Auenschutz vor. Das war ausschlaggebend für den entscheidenden Schritt im Januar 1985, als die einstweilige Sicherstellung des Landschaftsschutzgebietes „Auenverbund Wetterau“ erfolgte. Rund 6.500 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden mit einem Grünlandumbruch- und Bauverbot belegt.
Während der dreijährigen Sicherstellungsfrist gelang es allerdings nicht, den Auenverbund rechtskräftig auszuweisen. Zu viele Einsprüche von Gegnern des Auenverbunds lagen vor. Die Naturschutzverbände kritisierten scharf, dass weiterhin Grünland umgebrochen, Wiesen trocken gelegt und Mulden verfüllt wurden – und auch dass von den Behörden keine Bußgelder verhängt oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durchgesetzt wurden.
Das Ministerium verlängerte die Sicherstellung um zwei weitere Jahre. Die Naturschutzverbände unterstützten die Obere Naturschutzbehörde nun bei der Anhörung der Kommunen. Beschleunigend wirkten zwei Auszeichnungen: Die Bemü-hungen der HGON für den „Auenverbund Wetterau“ wurden als „Deutsches Umweltprojekt 1988“ gewürdigt. Unerwartet wurde die hessische Umweltinitiative „Auenverbund Wette-rau“ im November 1988 in Dublin mit dem Europäischen Umweltpreis ausgezeichnet. Am 20. Dezember 1989 wurde das Schutzgebiet mit 7.400 Hektar Äckern, Wiesen und Feucht-wiesen in den Auen der Flüsse Nidda, Horloff, Wetter, Nidder und Seemenbach ausgewiesen.
Bundesweiter Vorreiter
Rückblickend bezeichnet Landrat Joachim Arnold den Auenverbund als bundes- und europaweit anerkanntes Pilotprojekt. „Erstmalig wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein Verbundsystem von Fließgewässern mit ihren Auen auf großer Fläche unter Schutz gestellt. Darauf können alle Beteiligten auch nach 25 Jahren noch stolz sein!“ Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen inzwischen 25 Naturschutzge-biete und große Teile wurden als Schutzgebiete im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesen.
Da bis zuletzt immer wieder kleinere Flächen aus dem Schutzgebiet entlassen wurden, zum Beispiel für Bauvorhaben an Ortsrändern, und sich auch weitere Notwendigkeiten ergeben haben, wurde die Schutzgebietsverordnung Anfang 2015 neu gefasst. Die Abgrenzung wurde flurstücksgenau aktualisiert und arrondiert. Außerdem gelang es durch umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen und Wiederansiedlungsprojekte, dass im Bereich des Auenverbunds wieder viele seltene Tierarten vorkommen. Laubfrosch und Knoblauchkröte sind da als Beispiele zu nennen, aber auch der Biber und die weiterhin vom Aussterben bedrohte Europäische Sumpfschildkröte. Auch finden sich im Auenverbund die größten Vorkommen des Schlammpeitzgers, der Helm-Azurjungfer oder vieler Salzpflanzen. Mit der Verbesserung der Wasserqualität und der Gewässerstruktur kehrten auch Fische wie Barbe und Nase zurück. Nach wie vor finden sich in der Wetterau zahlreiche Vogelarten als Brut- und Rastvögel oder Wintergäste, deren Bestände sich zudem gut erholt haben. Zum Schutz des Brutgeschäftes von Vögeln, Fischen und Schildkröten ist das Betreten sensibler Auenbereiche nun über die neue Schutzgebietsverordnung geregelt: Zwischen März und September dürfen bestimmte Abschnitte der Nidda und ihrer Ufer nicht mit Booten befahren und betreten werden. Die Besucherlenkung in den sensiblen Gebieten des Auenverbundes mit Hinweistafeln und Beobachtungshütten trägt gleichermaßen den Besucherinteressen als auch dem Naturschutz Rechnung und dient der touristischen Entwicklung der Wetterau.
Touristische Potenziale
Landrat Joachim Arnold betont, dass der Wetteraukreis auch in Zukunft den Auenverbund Wetterau in seiner hervorragen-den Bedeutung für seine zahl- und artenreiche Tier- und Pflanzenwelt weiterentwickeln wird. „Wir werden die wertvollen Lebensraumtypen und deren Verbundsystem, insbesondere unter dem Aspekt des internationalen Vogelschutzes, erhalten. Daran arbeiten wir gemeinsam mit ehrenamtlichen Naturschutz und der Landwirtschaft. Wie bereits geschehen werden wir auch weiterhin versuchen, gefährdete Lebens-räume in ihrer Funktionsfähigkeit für Naturschutz und Hochwasserschutz maßgeblich zu verbessern.
Landrat Arnold möchte vermehrt Wanderer und Spaziergänger bei diesem Prozess einbinden und sie die Vielfältigkeit der Natur in unserem Landkreis erleben lassen. „Wer die Hintergründe und die Bedeutung des Naturschutzes und insbesondere des Auenschutzes kennt, der ist auch leichter für dessen Ziele und deren Umsetzung zu begeistern. Das ist auch gut für die touristische Entwicklung der Wetterau. Somit fördert der Auenverbund mit seinen Radwegen und Beobachtungseinrichtungen auch den Tourismus.“
Nach Landrat Joachim Arnold sprach Gabriele Fillbrandt, zuständige Abteilungsleiterin beim Regierungspräsidium Darmstadt, betonte die Weitsicht und das Engagement des ehren-amtlichen Naturschutzes bei der Ausweisung des Auenverbunds. In den vergangenen 25 Jahren habe sich in den Köpfen viel geändert. Zum Beispiel dass der Auenverbund auch Schutz der landwirtschaftlichen Flächen bedeute, z. B. vor Bebauung. „Der Auenverbund Wetterau war ein innovatives Projekt, diente als Vorbild für viele weitere Auenschutzgebiete und ist ein konkretes Beispiel für praktischen Biotopverbund.“
Festredner Edgar Reisinger erläuterte zunächst die Hinter-gründe der Flussbegradigungen. „Das Wasser musste ein-fach schnell weg!“ Dies diente der Sicherung von Gebäuden aber auch der Nahrungsmittelproduktion: „Die Politikergeneration, die den Fließgewässerausbau befürwortete, hat noch Hunger gelitten“, so Reisinger, was heute kaum noch jemand nachvollziehen könne. „Die Auen wurden als Raum für Nahrungsmittelproduktion zurückgewonnen.“
Reisinger wagte einen Blick auf den Vertragsnaturschutz, der seit über zwei Jahrzehnten in vielen Bundesländern durch-geführt wird. „Die Arten sterben weiterhin aus, unsere Methoden und Mittel haben weitgehend versagt,“ resümierte er, hob aber zugleich die Wetterau als Beispiel gegen den Trend her-vor. Hier mache man sich zwei seit Urzeiten wirkende Naturkräfte zu Nutze, in einer Kombination, die bundesweit einmalig sei. Zum einen die dynamische Kraft des Wassers, die an renaturierten Fließgewässern wieder als Lebensraumgestalter wirken könne. Zudem die Beweidung nasser Flächen mit großen Tieren wie Rindern und Pferden. Außer den Erfolgen für den Arten- und den Hochwasserschutz habe man hier eine landschaftliche Ästhetik erzeugt, die nun auch als Standortfaktor für Tourismus und Wohnqualität eine Rolle spiele. „Die konsequente Umsetzung des Auenschutzes hat zu einer ganz neuen Attraktivität geführt.“ Reisinger plädierte leidenschaftlich dafür, beim Auenschutz nicht nachzulassen. Hochwasserschutz sei eine rein ökonomische Frage – Kosten für Renaturierung seien weit geringer als das Reparieren von Schäden -, die Landwirte als Bewirtschafter der Flächen mit die wichtigsten Akteure. Die extensive Beweidung mit Rindern sei eine umweltfreundliche Art der Fleischproduktion ohne eine Nahrungsmittelkonkurrenz zum Menschen zu er-zeugen. Es komme auf großräumiges Denken an. (Den kompletten Vortrag als PowerPoint Präsentation erhalten Sie mit den Anlagen)
Oliver Conz hob ebenfalls hervor, dass es auf die Menschen ankommt, die ihre Visionen umsetzen. Zweifellos sei es ein Erfolg, wenn in der Wetterau noch Arten vorkommen, die an-derswo bereits verschwunden sind. Er hinterfragte jedoch, ob es ein Erfolg sei, wenn ehemals häufige Arten nur noch in Schutzgebieten vorkämen: „Wir müssen unseren Blick auch auf die Normallandschaft richten und den Naturschutz in die Fläche bringen, statt ihn auf Schutzgebiete zu konzentrieren.“
Kreislandwirt Herwig Marloff sprach von gemeinsamen Erfolgen im Auenschutz, auch wenn die Ausweisung des Gebie-tes zunächst einen Eingriff in Privateigentum und das Wirt-schaften der Landwirte bedeutet hatte. „Wir Landwirte sind uns bewusst, wo wir produzieren. Wir sind ihre Partner im Auenschutz“, sagte Marloff. In der Wetterau als Trinkwasser-gewinnungsgebiet für Frankfurt müsse man sorgsam mit Düngereinsatz umgehen. Im Auenverbund wolle man der Weidehaltung eine Chance geben, auch wenn die Viehhaltung insgesamt weniger werde. Niddas Forstamtsleiter Bernd Reißmann warnte davor, aus kurzfristiger Profitgier zu stark in Ökosysteme einzugreifen, deren langfristiger Funktionsverlust letztlich mehr koste, als der Gewinn erbringe. +++ fuldainfo

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