Arbeitslosenquote im Landkreis Fulda zum Vorjahr gesunken

Anträge zu Kurzarbeitergeld werden von qualifizierten Beschäftigten bearbeitet

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Fulda ist im zweiten Corona-Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Damit konnte der Spitzenplatz bei der Arbeitslosenquote gehalten werden. Die Quote lag im hessischen Durchschnitt bei 5,2 Prozent, im Landkreis Fulda betrug diese 3,1 Prozent. Waldemar Dombrowski, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda, ist mit den Zahlen zufrieden. Mit Blick auf die Leistungen nach SBG III (ALG1) sieht Dombrowski „Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt“.

Lag die Zahl der Arbeitslosen 2019 noch bei rund 1500 Personen, waren es im Jahr 2020 etwa 2270 und 2021 rund 1940 Personen; Ein Plus von rund 28 Prozent zwischen den Jahren 2019 und 2021. Laut Dombrowski hat es damit zu tun, dass es Corona bedingt trotz Kurzarbeitergeld mehr Entlassungen gegeben hat. Der Rückgang zwischen 2020 und 2021 sei aber „eine erfreuliche Entwicklung“, so der Agenturchef. In der Gruppe „U25“ waren es 402 Arbeitslose dies entspricht den Zahlen im Vor-Corona-Jahr 2019. Ganz anders bei der Gruppe „Ü50“. Hier waren es 2019 1300 Arbeitslose das sind etwas mehr als 26 Prozent. Unter ihnen sind besonders viele Langzeitarbeitslose. Für Dombrowski ein Indiz dafür, dass es ältere schwerer am Arbeitsmarkt haben wieder Fuß zu fassen. Erfreulich sei auch, dass von Dezember 2020 bis Dezember 2021 54 Personen zwischen 25 und 55 Jahren umgeschult haben. Vor der Coronakrise waren es hier noch 60 Menschen. Weiter war bei der Video-Konferenz das Kurzarbeitergeld ein Thema. In 2021 war der Februar der Monat mit der höchsten Inanspruchnahme: Hiervon betroffen waren 1690 Betriebe mit rund 15700 Mitarbeitern. Der höchste Wert während der Pandemie lag im April 2020 bei knapp 2400 Betrieben mit rund 26300 Mitarbeitern. Dombrowski sieht insbesondere im ungewissen Verlauf der Pandemie Risiken für den Markt. Auch das Thema Personalengpässe und Fachkräftemangel bereite Sorgen, der Fachkräftemangel werde nach Corona wieder stärker in den Focus rücken, mutmaßt Dombrowski.

Anträge zu Kurzarbeitergeld werden von qualifizierten Beschäftigten bearbeitet

Wie fuldainfo.de zugetragen wurde, würde die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda Druck auf die Unternehmen ausüben, was die Kurzarbeit anbeträfe. Wir haben hierzu bei der Arbeitsagentur Bad Hersfeld-Fulda schriftlich nachgefragt. Unsere Anfrage wurde vonseiten der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda wie folgt beantwortet: „Seit Pandemiebeginn unterstützen wir sehr viele Betriebe mit Kurzarbeitergeld, um viele tausend Arbeitsplätze in unserer Region zu sichern. Für alle Betriebe, die eine Anzeige und Anträge auf Kurzarbeitergeld gestellt und die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, erfolgt eine Bewilligung bzw. die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes. Dabei prüfen wir jeden Einzelfall anhand gesetzlicher Vorgaben und zentraler Weisungen. Gehen Unterlagen unvollständig ein bzw. werden weitere Informationen für die Bearbeitung benötigt, fordern wir diese mit entsprechendem Hinweis auf die Mitwirkungspflichten im Interesse der Unternehmen an. Dabei setzen wir in der Regel, je nachdem ob es sich um eine Anzeige auf Kurzarbeitergeld oder einen Leistungsantrag handelt, angemessene Fristen von 7 bzw. 14 Tagen.“ Und weiter: „Sollte es einem Betrieb aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, im Rahmen dieser Fristen zu reagieren und setzt er sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, verlängern wir diese nach Absprache. Anzeigen und Anträge auf Kurzarbeitergeld werden zudem ausschließlich von qualifizierten Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden, wie z.B. des Forstamtes, werden für die Bearbeitung des Kurzarbeitergeldes nicht eingesetzt. Unser Tarif- und Besoldungssystem sieht eine Bezahlung nach Quoten oder Bonuspunkten nicht vor. Das Bestreben der Bundesagentur für Arbeit ist es, dass die Leistungen auf Kurzarbeitergeld zeitnah unter Beachtung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen ausgezahlt werden, um den Betrieben bestmögliche Unterstützung in besonders schwieriger Zeit zukommen zu lassen. Dies ist – bei aller Komplexität der Thematik – bisher gut gelungen“, erläuterte Waldemar Dombrowski, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda. +++