Amphibienwanderung: Regierungspräsidium Kassel bittet um Rücksicht auf den Straßen

Achtung: Die Amphibien sind wieder unterwegs! Jetzt, mit zunehmend milderen Temperaturen, beginnen unsere heimischen Amphibien ihre Wanderungen zu den Laichgewässern. Darauf weist die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Kassel hin.

Auf dem Weg vom Winterquartier zum Laichgewässer müssen die Tiere oft Straßen überqueren. Das kostet vielen von ihnen das Leben. Und im Bereich der Fahrbahn gefährden sie ihrerseits den Straßenverkehr. Um Tier und auch Mensch zu schützen, ergreifen Naturschutz- und Straßenverkehrsbehörden sowie die verschiedenen Naturschutzverbände gemeinsam mit vielen ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützern unterschiedliche Schutzmaßnahmen.

Eine Möglichkeit zum Schutz von Verkehrsteilnehmern und Amphibien sind Straßensperrungen während der Nachtstunden. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird in diesem Jahr die Gemeindestraße zwischen Ortsausgang Obergeis in Richtung Kreuzeiche bis vor Hof Beiersgraben zwischen 19 Uhr abends und 7 Uhr morgens gesperrt. In den Landkreisen Kassel und Werra-Meißner wird die Landesstraße 3400 zwischen Helsa und Hess. Lichtenau-Friedrichsbrück zwischen 19 Uhr abends und 7 Uhr morgens gesperrt.

Im Schwalm-Eder-Kreis wird die Kreisstraße 61 zwischen Bad Wildungen und Bad Zwesten-Oberurff zwischen 19 Uhr abends und 7 Uhr morgens gesperrt. Die Sperrung der betroffenen Straße erfolgt nur dann, wenn tatsächlich Amphibien unterwegs sind. Das ist stark von der Witterung abhängig.

Weitere Landkreise des Regierungsbezirks begleiten die Krötenwanderung in eigener Regie und ohne Mitteilung an die Obere Naturschutzbehörde. Entsprechende Umleitungen werden von den Straßenverkehrsbehörden kurzfristig bekannt gegeben. Die Obere Naturschutzbehörde des RP Kassel bittet die Autofahrerinnen und Autofahrer, im Sinne des Naturschutzes von diesen Umleitungen Gebrauch zu machen. +++ pm


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