ALG II Bezieher: LOL will Berücksichtigung der Mietpreisentwicklung

Arbeitslosengel II-Bezieher entlasten

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Nachdem der Landrat in der Kreistagssitzung erneut eine Anhebung der Mietzahlungen für Arbeitslosengeld II Bezieher abgelehnt hat, fordert die Linke.Offene Liste in einer Mitteillung jetzt eine Anpassung der vom Landkreis festgelegten Ermittlungsmethode für die Feststellung der Angemessenheit von Mieten im Landkreis Fulda. „Der Hinweis des Landrates, man verhalte sich rechtlich korrekt und könne für viele Arbeitslosengeld II Empfängern nicht, wie gesetzlich vorgesehen, die Mieten in Gänze übernehmen“, kritisiert Fraktionsvorsitzender Michael Wahl und betont, dass dies Aussage von Landrat Woide (CDU) nicht die Frage beantwortet, warum dies im Hessendurchschnitt nur bei 20 Prozent der Arbeitslosen vorkomme, im Landkreis Fulda aber bei fast der Hälfte der Arbeitslosengeld II-Empfänger.

Wie Wahl und Pressesprecher Winfried Möller weiter dazu ausführen, mussten hierdurch die Arbeitslosen im Landkreis Fulda von ihren monatlichen 424 Euro durchschnittlich nochmals 60 Euro für ihre Miete zu zahlen. Dieser Umstand müsse möglichst schnell beendet werden, so die unabdingbare Forderung der Fraktion der Linken.Offenen Liste im Fuldaer Kreistag. „Besonders wichtig für uns ist das Problem der hohen Mieten in unserer Region“, fahren Wahl und Möller fort und betonen, dass unbedingt Maßnahmen für Menschen notwendig sind, die keine preiswerten Wohnungen finden und dadurch in eine Situation kommen, die schon hart an die Grenze eines würdevollen Lebens kommen“. Eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter der Fraktion Die LINKE im Deutschen Bundestag hat ergeben, dass im Jahr 2018 bei 46 Prozent der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II im Landkreis Fulda die Mieten nicht als angemessen anerkannt wurden. Durchschnittlich 60 Euro mussten sie durch ihren Regelsatz tragen, was einer Kürzung von deutlich mehr als 10 Prozent entspricht.

Laut Mitteilung habe eine weitere Anfrage im Hessischen Landtag ergeben, dass die Angebotsmieten in Fulda im Landesvergleich in den letzten 10 Jahren besonders stark gestiegen sind, von 5,00 auf 8,50 Euro. Da im hessischen Durchschnitt lediglich bei 20 Prozent der Bedarfsgemeinschaften die Mieten als nicht angemessen anerkannt wurden, ist eindeutig ein Zusammenhang zu den gestiegen Mieten im Raum Fulda zu sehen. Die von Arbeitslosigkeit Betroffenen dürfen nicht weiter für den Anstieg der Mieten faktische Kürzungen ihrer Regelsätze hinnehmen müssen. Die Bundestagsabfrage hat zudem ergeben, dass der Unterschiedsbetrag der tatsächlichen Kosten zu den gezahlten Mieten im Jobcenter in der Summe einen Betrag von über 1,3 Millionen Euro beträgt. Wir halten unbedingt eine realistische Berücksichtigung der Mietentwicklung für notwendig. Die im Jahr 2019 vorgenommene Anpassung berücksichtigt diese außergewöhnliche Steigerung der Mieten offensichtlich nicht. Spätestens im April 2020 sollten die Anpassungen vorgenommen werden. „Des Weiteren fordern wir zu prüfen, ob die Situation bei Betroffenen nach SGB XII ebenfalls eine Anpassung notwendig macht“, so Wahl und Möller abschließend. +++