SPD-Minister fordern Aktionsprogramm gegen Hitze und mehr Verantwortung des Bundes

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Die SPD-geführten Ministerien der schwarz-roten Koalition wollen beim Umgang mit den Folgen des Klimawandels deutlich stärker aufs Tempo drücken. Mit einem zwölf Maßnahmen umfassenden Aktionsprogramm gegen Hitze erhöhen die Sozialdemokraten zugleich den politischen Druck auf ihren Koalitionspartner Union. Es geht dabei nicht allein um besseren Schutz vor extremen Temperaturen. Im Kern steht auch die Frage, wer in Deutschland künftig für die Anpassung an den Klimawandel verantwortlich ist – und wer sie bezahlt.

Nach Informationen des „Spiegel“ schlagen die sozialdemokratischen Ministerien unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht sowie einen besseren Schutz von Beschäftigten vor extremen Temperaturen vor. Besonders weitreichend ist die Forderung, die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ noch in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz zu verankern.

Das entsprechende vierseitige Papier wurde von den SPD-Kabinettsmitgliedern aus den Bereichen Finanzen, Soziales und Arbeit sowie Bauen und Entwicklung unter Federführung des Umweltressorts beschlossen. Die Ausgangslage beschreiben die Minister unmissverständlich: „Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland.“ Genannt werden Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser, aber ebenso Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit und die Belastung durch UV-Strahlung.

Damit verbindet die SPD eine politische Diagnose mit einer organisatorischen Konsequenz. Die bisherigen Zuständigkeiten und Förderstrukturen reichen aus ihrer Sicht nicht aus, um die Folgen des Klimawandels dauerhaft und flächendeckend zu bewältigen. Die Sozialdemokraten kritisieren offensichtlich das bislang unkoordinierte Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen. Genau an diesem Punkt soll die geplante Änderung des Grundgesetzes ansetzen.

Die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ soll nach dem Willen der SPD noch in dieser Legislaturperiode Bestandteil des Grundgesetzes werden. Sie wäre aus Sicht der Minister die Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an Aufgaben der Kommunen und Länder beteiligen kann. Klimaanpassung und Naturschutz könnten damit langfristig, rechtssicher und flächendeckend finanziert werden.

Politisch ist diese Forderung allerdings keineswegs ausgemacht. Ranghohe CDU-Politiker hatten eine Grundgesetzänderung für die Klimaanpassung erst in dieser Woche abgelehnt. Damit liegt bereits offen zutage, dass der Vorstoß der SPD nicht nur eine Sachfrage ist, sondern auch ein Konflikt innerhalb der Koalition über die Rolle des Bundes.

Die Sozialdemokraten wollen die Verfassungsänderung dennoch in dieser Legislaturperiode durchsetzen. Bis dahin sollen die bereits bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem „Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz“ gebündelt werden. Sie sollen besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Einrichtungen, in denen Menschen den hohen Temperaturen besonders stark ausgesetzt sein können. Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ soll durch ein neues Förderfenster wieder geöffnet werden. Damit könnten beispielsweise Altenheime oder Krankenhäuser Maßnahmen finanzieren, um Gebäude vor einer starken Aufheizung zu schützen oder mit entsprechender Technik herunterzukühlen.

Die SPD will den Anspruch jedoch nicht auf kleinere Anpassungen beschränken. Auch größere Veränderungen an Fassaden sollen nach ihrem Willen staatlich unterstützt werden können. Dafür sollen Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz eingesetzt werden. Klimaanpassung würde damit stärker als Teil der öffentlichen Infrastrukturpolitik verstanden und nicht lediglich als freiwillige Zusatzaufgabe einzelner Kommunen.

Das ist der entscheidende Perspektivwechsel des SPD-Papiers: Hitze wird nicht mehr ausschließlich als Wetterlage betrachtet, gegen die sich der Einzelne mit ausreichend Flüssigkeit, Schatten oder Klimaanlagen schützen muss. Sie wird als gesellschaftliche und staatliche Herausforderung verstanden, die Krankenhäuser, Altenheime, Arbeitsplätze, Städte und Gemeinden gleichermaßen betrifft.

Auch auf dem Arbeitsmarkt wollen die Sozialdemokraten deshalb ansetzen. Vorgesehen ist ein „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“. Beschäftigte sollen besser vor extremen Temperaturen geschützt werden. Der Staat soll Arbeitgeber beraten, wie sich Belastungen durch Hitze reduzieren lassen.

Dabei geht es zugleich um die wirtschaftlichen Folgen. Wenn Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten aufgrund von Hitze unterbrochen werden müssen, soll grundsätzlich auch konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht kommen. Damit versucht die SPD, Klimaanpassung nicht nur als Gesundheits- und Umweltpolitik, sondern auch als Bestandteil einer vorsorgenden Wirtschaftspolitik zu etablieren.

Eine weitere Forderung betrifft das Bauplanungsrecht. Klimaanpassung soll dort künftig stärker verankert werden. Das würde bedeuten, dass bei der Entwicklung von Städten und Gemeinden die Folgen extremer Wetterlagen stärker berücksichtigt werden müssten.

Der politische Streit, den das Papier auslöst, dürfte deshalb größer sein als die zwölf einzelnen Maßnahmen vermuten lassen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Deutschland auf zunehmende Hitze, Dürre, Starkregen oder Wasserknappheit reagieren muss. Darüber dürfte es kaum noch grundsätzlichen Streit geben. Umkämpft ist vielmehr, wie weit der Staat dabei eingreifen soll, welche Ebene die Verantwortung trägt und vor allem, wer die notwendigen Investitionen finanziert.

Die SPD versucht, diese Frage mit einer stärkeren Rolle des Bundes zu beantworten. Das ist nachvollziehbar, weil Kommunen und Länder bei der Anpassung an extreme Wetterlagen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen stehen. Zugleich würde eine Verankerung im Grundgesetz die finanzielle Beteiligung des Bundes dauerhaft auf eine neue Grundlage stellen.

Ob die Union diesen Weg mitgeht, ist offen. Die ablehnenden Äußerungen ranghoher CDU-Politiker zeigen bereits, dass die Sozialdemokraten mit ihrem Vorstoß auf Widerstand stoßen. Gerade deshalb wird sich die Debatte nicht allein um einzelne Hitzeschutzmaßnahmen drehen. Sie berührt die grundsätzliche Frage, wie viel gemeinsame Verantwortung Bund, Länder und Kommunen für eine Wirklichkeit übernehmen müssen, die sich längst nicht mehr auf einzelne außergewöhnliche Wetterereignisse reduzieren lässt.

Ein Aktionsprogramm kann dabei nur der Anfang sein. Entscheidend wird sein, ob aus politischen Forderungen tatsächlich abgestimmte Förderprogramme, klare Zuständigkeiten und konkrete Maßnahmen werden. Wenn Krankenhäuser, Altenheime, Arbeitsplätze und Kommunen besser gegen Hitze geschützt werden sollen, braucht es weniger Zuständigkeitsdebatten und mehr Verlässlichkeit bei Planung und Finanzierung. Genau daran wird sich auch der Erfolg des SPD-Vorstoßes messen lassen. +++


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