Der Streit über die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren geht innerhalb der Union weiter. Während mehrere ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten zuletzt gefordert hatten, die sogenannte Rente mit 63 entgegen den Empfehlungen der Alterssicherungskommission beizubehalten, sprechen sich Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Unionsfraktionschef Thorsten Frei für eine vollständige Umsetzung der Reformvorschläge aus.
Karl-Josef Laumann machte in einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ deutlich, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket verstanden werden müssten. Die einzelnen Bestandteile bauten aufeinander auf und ergänzten sich gegenseitig. Deshalb sollten sie auch vollständig umgesetzt werden. Deutschland benötige Reformen, um das Vertrauen der Menschen in die Alterssicherung langfristig zu erhalten.
Nach Auffassung des CDU-Politikers ist es entscheidend, das Reformpaket in seiner Gesamtheit zusammenzuhalten. Nur so lasse sich die Beitragsbelastung im Gleichgewicht halten und zugleich eine paritätisch finanzierte Kapitalrente schaffen. Gerade diese Empfehlung der Kommission begrüße er ausdrücklich. Es sei richtig und wichtig, diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge gesetzlich zu verankern. Profitieren würden davon alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, insbesondere Beschäftigte in Unternehmen, in denen keine betriebliche Altersversorgung angeboten werde.
Gleichzeitig betonte Laumann, dass die Reform die Lebenswirklichkeit von Menschen mit besonders belastenden Berufen berücksichtigen müsse. Wer über viele Jahre hinweg körperlich oder psychisch anstrengende Tätigkeiten verrichtet oder jahrzehntelang im Wechselschichtdienst gearbeitet habe, dürfe nicht aus dem Blick geraten. Deshalb müsse die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Härtefallregelung so ausgestaltet werden, dass Beschäftigte in besonders belastenden Berufen einen fairen Zugang zur Rente erhielten. Der Gesetzgeber müsse nun gemeinsam mit Experten aus der Praxis die Eckpunkte dieser Regelung festlegen. Dadurch könne Klarheit geschaffen und Unsicherheiten bei den Betroffenen entgegengewirkt werden.
Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei drängt auf eine zügige Umsetzung der Reform. In der „Rheinischen Post“ forderte er Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas auf, bereits im Herbst einen Referentenentwurf vorzulegen, wenn das Gesetz noch in diesem Jahr den Bundestag passieren solle.
Nach den Vorstellungen Freis soll sich der Gesetzentwurf an den Empfehlungen der Alterssicherungskommission orientieren und ausdrücklich auch die Abschaffung der Rente mit 63 umfassen. Bas habe dies bei der Vorstellung des Kommissionsberichts selbst zugesagt, sagte der CDU-Politiker. „Was wir brauchen, ist Tempo, denn die Zeit drängt.“
Mit Blick auf die Forderungen mehrerer CDU-Ministerpräsidenten verteidigte Frei erneut das Reformkonzept als untrennbares Gesamtpaket. Wer einen einzelnen Baustein herauslöse, müsse damit rechnen, dass weitere Änderungswünsche hinzukämen. Dadurch drohe das gesamte Reformvorhaben zu scheitern. „Wer einen der Bausteine herausbricht, muss mit weiteren Änderungswünschen rechnen – und bringt am Ende das ganze Gebäude zum Einsturz“, warnte Frei.
Zu diesem Gesamtkonzept gehöre auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Nach seinen Worten könnten dadurch Ausgaben in Milliardenhöhe vermieden werden. Bislang habe er keinen Vorschlag gehört, wie diese Summe anderweitig ausgeglichen werden könne. Grundsätzlich zeigte sich Frei zwar offen für alternative Finanzierungsvorschläge, allerdings nur dann, wenn sie konsensfähig seien und die entstehenden Kosten vollständig kompensierten. Nicht ohne Grund habe man eine Kommission aus Experten sowie hochqualifizierten Abgeordneten mit der Erarbeitung der Reformvorschläge beauftragt.
Damit bleibt die Debatte über die Zukunft der Rente mit 63 auch innerhalb der Union offen. Während Teile der CDU aus den ostdeutschen Bundesländern vor den sozialen Folgen einer Abschaffung warnen, werben Laumann und Frei dafür, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als geschlossenes Reformpaket umzusetzen und die geplanten Veränderungen nicht durch einzelne Ausnahmen infrage zu stellen. +++

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