Die Debatte über den Umgang mit der AfD gewinnt erneut an Schärfe. SPD-Parteichef und Vizekanzler Lars Klingbeil hat sich in einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung „Die Zeit“ mit ungewöhnlich deutlichen Worten für den Erhalt der sogenannten Brandmauer und für eine ernsthafte Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen. Für den Sozialdemokraten ist die klare Abgrenzung gegenüber der Partei keine Frage parteipolitischer Taktik, sondern eine historische Konsequenz aus den Erfahrungen der Weimarer Republik.
Die Brandmauer solle verhindern, dass Verfassungsfeinde politische Macht erlangen, schreibt Klingbeil. Sie diene dem Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen und damit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Für ihn und die SPD sei dieser Grundsatz nicht verhandelbar.
Auslöser der neuen Diskussion ist ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig sei. Rechtlich bindend ist das Gutachten allerdings nicht. Gleichwohl sieht Klingbeil darin eine Bestätigung durch unabhängige Wissenschaftler, dass die Partei planmäßig darauf hinarbeite, Demokratie und Rechtsstaat zu zerstören. Daraus leite sich nach seiner Auffassung die Verpflichtung ab, sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfüllt seien. Sollte dies der Fall sein, sei ein solches Verfahren nicht lediglich eine politische Option, sondern eine demokratische Pflicht zum Schutz des Landes.
Mit Blick auf die politischen Folgen eines möglichen Wahlerfolgs der AfD schlägt Klingbeil ebenfalls eindringliche Töne an. Gelange diese rechtsextreme Ideologie an die staatliche Macht, wäre nach seinen Worten niemand mehr davor sicher.
Unterstützung erhält der SPD-Vorsitzende von der Linksfraktion im Bundestag. Deren stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger sieht die Sozialdemokraten nun in der Verantwortung, den Worten konkrete Schritte folgen zu lassen. Gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärte sie, die SPD sitze in der Bundesregierung und verfüge damit über die Möglichkeit, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten. Nach ihrer Auffassung könne Klingbeil noch heute eine Bund-Länder-Gruppe ins Leben rufen, um die notwendigen Schritte für ein mögliches Verbotsverfahren zu konkretisieren.
Bünger äußerte zugleich Unverständnis darüber, dass die Bundesregierung trotz der aus ihrer Sicht fortschreitenden Radikalisierung der AfD und deren Angriffe auf die Demokratie bislang nicht entschlossen gehandelt habe. Dass der Vizekanzler nun ein aktives Vorgehen gegen die Partei fordere, begrüße sie ausdrücklich.
Ein AfD-Verbot könne nach Einschätzung der Linken-Politikerin ein wichtiger Baustein sein. Ihrer Ansicht nach lägen die juristischen Voraussetzungen dafür vor. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass ein Verbotsverfahren allein die politischen Ursachen für den Erfolg der AfD nicht beseitigen werde. Wer die Partei dauerhaft zurückdrängen wolle, müsse den Menschen vermitteln, dass Politik ihre Lebenssituation verbessere und ihre Interessen ernst nehme.
Mit seinem Vorstoß erhöht Klingbeil den Druck auf die Verfassungsorgane, die Konsequenzen aus dem vorliegenden Rechtsgutachten zu prüfen. Ob daraus tatsächlich ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erwächst, bleibt offen. Die politische Debatte über den richtigen Umgang mit der AfD dürfte durch die neuen Forderungen jedoch weiter an Intensität gewinnen. +++

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