Pierre Lamely weist Forderung nach AfD-Verbotsverfahren zurück

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Pierre Lamely (AFD)

Der Fuldaer Bundestagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der AfD Fulda, Pierre Lamely, hat den Vorstoß des Vereins „Fulda stellt sich quer“ für ein AfD-Verbotsverfahren scharf kritisiert. In einer Stellungnahme bezeichnete er die Forderung als „durchsichtiges Manöver“ eines Vereins, der nach seiner Darstellung selbst unter Druck stehe.

Lamely erklärte, der Verein habe in der Vergangenheit mehrfach gerichtliche Niederlagen hinnehmen müssen. Wörtlich sagte er: „Ein Verein, der selbst rechtskräftig als linksextrem bezeichnet werden darf, sollte sich die Gedanken, die er sich über die AfD macht, vielleicht besser einmal über sich selbst machen.“ Hintergrund ist nach Angaben Lamelys ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Demnach dürfe die AfD Fulda den Verein öffentlich als „linksextrem“ bezeichnen. Zudem habe das Gericht entschieden, dass dem Verein kein Unterlassungsanspruch gegen die Aussage zustehe, er diffamiere politische Mitbewerber und störe den Wahlkampf.

Der AfD-Politiker verwies darüber hinaus darauf, dass sich der Verein selbst als „Fuldaer Antifa“ bezeichne und öffentlich Sympathie für die rechtskräftig verurteilte Linksextremistin Lina E. bekunde. Diese war wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Lamely erklärte, ein Verein, der sich der Antifa zurechne und mit einer verurteilten Gewalttäterin sympathisiere, stelle seine Förderwürdigkeit infrage. Deshalb müsse auch die staatliche Finanzierung des Vereins kritisch überprüft werden.

Nach Angaben Lamelys habe die AfD Fulda den Verein mehrfach gerichtlich in die Schranken gewiesen und personelle Verflechtungen mit der Fuldaer SPD offengelegt. Zudem habe der Verein bereits Fördermittel zurückzahlen müssen. Lamely sprach sich dafür aus, künftig keine Steuergelder mehr an den Verein fließen zu lassen. Zur Begründung führte er an, der Verein arbeite aus seiner Sicht unseriös und bringe keinen erkennbaren Nutzen für die Steuerzahler.

Kritik übte Lamely auch an einer vom Verein veröffentlichten Darstellung einer Online-Abstimmung der Fuldaer Zeitung über ein mögliches AfD-Verbot. Nach seiner Darstellung habe der Verein das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage als „68 Prozent für ein Verbot der AfD“ und als „starkes Zeichen für unsere Stadt“ präsentiert, ohne auf den Hinweis der Zeitung zur fehlenden Repräsentativität hinzuweisen. Zudem sei nicht erwähnt worden, dass nach Darstellung der AfD über die Inkognito-Funktion eines Browsers mehrfach abgestimmt werden konnte. Erst nach einem Hinweis der AfD Fulda sei die Veröffentlichung teilweise korrigiert worden.

Weiter kritisierte Lamely den Einsatz künstlich erzeugter Inhalte durch den Verein. So sei ein KI-generiertes Bild verbreitet worden, das angeblich 50.000 Demonstranten beim Bundesparteitag der AfD in Erfurt zeigen sollte und in der Gestaltung von „Fulda stellt sich quer“ erschienen sei. Lamely wertete dies als Versuch, die tatsächlichen Verhältnisse zu verzerren.

Auch ein strafrechtliches Vorgehen gegen ihn und den Kreisgeschäftsführer der AfD Fulda, Frank Schüssler, sei nach seinen Angaben ohne Erfolg geblieben. Der Vorsitzende von „Fulda stellt sich quer“ und frühere Vorsitzende der Fuldaer SPD, Andreas Goerke, habe Strafanzeige wegen eines Flyers erstattet, in dem die AfD über aus ihrer Sicht problematische Strukturen im Bereich staatlich geförderter Nichtregierungsorganisationen informiert und den Verein als Beispiel genannt habe. Die Staatsanwaltschaft Fulda habe das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Abschließend kündigte Lamely an, sein Engagement für mehr Transparenz bei der Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen fortzusetzen. Als stellvertretender Leiter der Arbeitsgruppe „NGO-Sumpf trockenlegen“ der AfD-Bundestagsfraktion wolle er sich weiterhin für eine Überprüfung staatlicher Förderungen einsetzen. Den Vorstoß für ein AfD-Verbotsverfahren bezeichnete er als Versuch, von den eigenen Problemen des Vereins abzulenken. +++


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4 Kommentare

  1. Anmerkung zum Hinweis von Herrn Tritschler: Der Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes und die Historie der Parteienverbote sind mir sehr wohl bekannt. Ich habe mich in meinem Kommentar etwas unglücklich ausgedrückt. Statt des Satzes “Es gibt keinerlei rechtliche Grundlagen dafür“ hätte es heißen müssen: „Es liegen keine hinreichende juristische Gründe vor, die im Hinblick auf Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes und der hierzu in der Vergangenheit erfolgten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts ein AfD-Verbot rechtfertigen.“ – Das mögen einige bedauern, aber in einem Rechtsstaat sollten Parteiverbote nicht willkürlich erfolgen, so wie es in Diktaturen beim Verbot von Oppositionsparteien üblich ist. Im Übrigen würde ein möglicherweise über Jahre andauerndes Verbotsverfahren der AfD nützen: Sie könnte sich in dieser Zeit als ungerecht Verfolgte darstellen.

  2. Die repräsentative Demokratie kennt sehr wohl Parteiverbote: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Soweit zum Thema Faktencheck. Siehe Artikel 21 Abs.2 Grundgesetz (GG).

  3. Der Verein FSSQ hat sich halt zur Hauptaufgabe gemacht, eine Partei zu bekämpfen. Das ist sein gutes Recht. Allerdings sollten dafür keine Steuermittel verwendet werden, denn diese sind nicht für NGOs gedacht, die Parteien bekämpfen. Die Sache des Parteienverbots ist eher eine Sache des Oppositionsverbots. Es gibt keinerlei rechtliche Grundlagen dafür. Die bisher vorliegenden „Gutachten“ sind rechtlich völlig wertlos. Trotzdem werden diese von linker Seite immer wieder herangezogen. Ein Parteienverbot kann von der Bundesregierung oder dem Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Derzeit spricht nichts dafür, dass dies in Bezug auf die AfD jemals geschehen wird. Es gibt sicher genug juristischen Sachverstand in diesen Institutionen, die klar erkennen, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD nicht vorliegen. Der Partei müsste ein kämpferisch aggressives Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nachgewiesen werden. Dafür gibt es weder im Programm der Partei noch im Verhalten der Parteiführung entsprechende Anzeichen. Einzelne Parteimitglieder oder Parteianhänger scheinen da wohl neben der Spur zu liegen, aber das ist für ein Verbot der Partei nicht relevant.

    Die Aktionen für ein Parteiverbot der AfD sind leicht durchschaubar: Es geht darum, das Thema aufrecht zu erhalten und potentielle AfD-Wähler zu verunsichern. Dadurch bleiben die linken Parteien weiterhin an der Regierung – entweder direkt oder indirekt. Es geht also um die Vermeidung eines Politikwechsels. Man verhindert damit im Grunde eine urdemokratische Idee, nämlich dass die Wähler entscheiden, welche Politik gemacht werden soll. Mit der Ausgrenzung einer inzwischen bedeutsamen Oppositionspartei und der Propaganda für deren Verbot verhindert man also im Ergebnis die Demokratie, also den Willen der Mehrheit der Wähler.

  4. 1) Die AfD ist eine verantwortungsvolle, libertäre Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft.
    2) Die repräsentative Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote. Wer die AfD verbieten lassen will, ist antidemokratisch.
    +++ J. Datko – Ingenieur, Physiker – Regensburg – AfD-Stammwähler +++
    PS: Ich bin auch gegen die massive Neuverschuldung durch die Regierung Merz (CDU/CSU) und gegen die massive Einwanderung.

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