Streit um Naturflächen-Gesetz: Wirtschaft warnt vor Verzögerungen, Umweltverbände fordern besseren Naturschutz

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Der Gesetzentwurf von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) zum besseren Schutz von Naturflächen sorgt innerhalb der Bundesregierung und bei Verbänden für kontroverse Diskussionen. Während die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) erhebliche Auswirkungen auf Infrastrukturprojekte befürchtet, sehen Naturschutzverbände darin einen wichtigen Schritt zum Schutz ökologisch wertvoller Flächen. Bis Dienstagnachmittag war nach Informationen der „Rheinischen Post“ weiterhin offen, ob der innerhalb der Koalition umstrittene Entwurf im Bundeskabinett beschlossen werden kann.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Naturschutzgebiete, die Kernzonen von Biosphärenreservaten sowie bestimmte Moore künftig als überragendes öffentliches Interesse einzustufen. Ziel ist es, diese Flächen besser vor Eingriffen durch Bau- und Infrastrukturprojekte zu schützen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer schlägt deshalb Alarm. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov warnte, die Bundesregierung dürfe den dringend benötigten Erhalt und Ausbau der Infrastruktur nicht durch ein Gegeneinander von Natur- und Wirtschaftsschutz ausbremsen. Nach Einschätzung der DIHK könnten insbesondere Straßenbauprojekte in ländlichen Regionen, Ortsumgehungen, Brückenbauvorhaben oder die Rohstoffgewinnung erheblich verzögert oder sogar verhindert werden.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf verweist die DIHK darauf, dass insbesondere Infrastrukturprojekte betroffen wären, die bislang nicht als überragendes öffentliches Interesse eingestuft sind. Dazu zählten unter anderem regional bedeutsame Umgehungsstraßen, Gewerbegebiete, Häfen und der Rohstoffabbau. Melnikov sieht darin einen Widerspruch zu den Zielen des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, mit dem Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen. Rund 80 Prozent der Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans stünden nach Angaben der DIHK nicht im überragenden öffentlichen Interesse und könnten künftig durch den Vorrang des Naturschutzes behindert werden.

Die DIHK verweist zudem auf die wirtschaftliche Bedeutung ländlicher Regionen. Rund die Hälfte der deutschen Bruttowertschöpfung entstehe außerhalb der Ballungsräume. Würden dort wichtige Infrastrukturmaßnahmen verzögert, könne dies nach Auffassung der Kammer die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen beeinträchtigen. Deshalb appellierte Melnikov an die Regierungskoalition, den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bewertet den Entwurf dagegen grundsätzlich positiv. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger bezeichnete ihn als wichtigen Schritt, weil damit erstmals gesetzlich anerkannt werde, dass Natur selbst Teil der öffentlichen Infrastruktur sei. Deutschland brauche neben Straßen, Brücken und Schienen auch intakte Wälder, Moore, Flussauen und andere leistungsfähige Naturräume. Diese speicherten Wasser, sorgten für Kühlung und schützten Bevölkerung sowie Wirtschaft vor den Folgen von Hitze, Dürre und Überschwemmungen.

Krüger wies die Kritik der Wirtschaft zurück und betonte, Naturschutz und wirtschaftliche Entwicklung seien keine Gegensätze. Vielmehr seien eine verlässliche Wasserverfügbarkeit, widerstandsfähige Böden und der Schutz vor Extremwetter wichtige Standortfaktoren, gerade für Unternehmen im ländlichen Raum. Deutschland benötige sowohl eine moderne technische Infrastruktur als auch eine leistungsfähige natürliche Infrastruktur, die sich gegenseitig ergänzten.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unterstützt den Gesetzentwurf grundsätzlich, hält ihn jedoch für nicht weitreichend genug. BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen erklärte, es fehle an echten Fortschritten, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Natur- und Infrastrukturinteressen herzustellen. Die Naturgüter seien durch das Grundgesetz besonders geschützt. Deshalb müsse das geplante Naturflächen-Gesetz aus Sicht des Verbandes im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden. +++


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