Justizministerin Hubig pocht bei IFG-Reform auf Transparenz

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, bei der geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) besonders auf Transparenz und Auskunftsrechte zu achten. Im ARD-„Interview der Woche“ erklärte sie, sie werde entsprechende Gesetzentwürfe sorgfältig prüfen. Bürgerinnen und Bürger sowie Journalistinnen und Journalisten müssten auch künftig die Möglichkeit haben, Regierungshandeln zu hinterfragen und Informationen zu erhalten.

Hubig betonte, eine transparente Verwaltung und die Rechenschaftspflicht der Bundesregierung seien für sie zentrale Grundsätze. Mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe sie über die Reform bislang noch nicht gesprochen, da die Änderungen erst kürzlich im Koalitionsausschuss vereinbart worden seien.

Kritik an geplanten Einschränkungen

Das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht einen voraussetzungslosen Zugang zu Informationen von Bundesbehörden und spielte unter anderem bei Recherchen zu Maskengeschäften, der Pkw-Maut oder dem Wirecard-Skandal eine wichtige Rolle.

Nach den bisherigen Plänen der Koalition sollen künftig nur noch Privatpersonen mit einem „berechtigten Interesse“ Anfragen stellen können. Organisationen und Medienunternehmen wären ausgeschlossen. Zudem sollen Behörden mehr Informationen schwärzen dürfen und die bisherige Gebührenobergrenze von 500 Euro entfallen. Künftig könnten die tatsächlichen Bearbeitungskosten berechnet werden.

Gegen diese Pläne regt sich zunehmend Widerstand. Zahlreiche Medienhäuser, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer Einschränkung der Pressefreiheit und fordern, die Reform in dieser Form nicht umzusetzen.

Hubig weist Spekulationen zurück

Bei der Regierungsbefragung im Bundestag trat Hubig Befürchtungen entgegen, künftig könnten für IFG-Anfragen Gebühren in Höhe von mehreren Zehntausend Euro anfallen. Solche Annahmen seien reine Spekulation und fänden sich in keinem Gesetzentwurf.

Die Ministerin verwies darauf, dass zunächst ein Entwurf des federführenden Innenministeriums vorgelegt werden müsse. Dieser werde anschließend innerhalb der Bundesregierung geprüft. Sie zeigte sich überzeugt, dass Transparenz und die Rechenschaftspflicht der Bundesregierung auch künftig gewahrt bleiben. +++ red.


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