Hessen modernisiert Jagdrecht ab April

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Zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April 2026 treten in Hessen umfassende Änderungen des Jagdrechts in Kraft. Das teilte Jagdminister Ingmar Jung am Donnerstag mit. Die Reform soll mehr Praxisnähe, klare Regeln und verlässliche Rahmenbedingungen für die Jägerschaft schaffen. Im Mittelpunkt stehen angepasste Jagdzeiten. So erhalten Fuchs und Waschbär eine ganzjährige Jagdzeit unter Beachtung des Elterntierschutzes.

Für invasive Arten wie Nutria wird ebenfalls eine ganzjährige Bejagung ermöglicht. Zudem werden die Vorschriften zur Fallenjagd modernisiert: Bei elektronischen Fangmeldesystemen entfällt die Pflicht zur täglichen Vor-Ort-Kontrolle. Auch die Jägerprüfung wird reformiert, um hohe Standards zu sichern und überzogene Hürden abzubauen.

Parallel tritt eine entbürokratisierte Förderrichtlinie in Kraft, die Verwaltungsaufwand reduzieren und das Engagement der Jäger im Arten- und Naturschutz stärken soll. Die Landesregierung betont die Rolle der Jägerschaft beim Wildtiermonitoring als Grundlage für nachhaltige Bejagung. +++


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