Stadt darf Goodyear-Vorkaufsrecht nutzen

Sv n1

Die Stadt Fulda bringt sich für eine der wichtigsten städtebaulichen Entscheidungen der kommenden Jahre in Position. Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat die rechtliche Möglichkeit erhalten, das kommunale Vorkaufsrecht für das rund 17 Hektar große ehemalige Goodyear-Areal auszuüben. Parallel dazu wurde eine Haushaltsergänzungssatzung verabschiedet, die einen finanziellen Spielraum von bis zu 18 Millionen Euro schafft. Damit ist die Kommune sowohl juristisch als auch finanziell vorbereitet, um kurzfristig handlungsfähig zu sein.

Auslöser ist die endgültige Schließung des traditionsreichen Goodyear-Werks, das nach mehr als 125 Jahren seinen Produktionsstandort in Fulda aufgegeben hat. Ende September 2025 endete die Reifenproduktion – mehr als 1.000 Arbeitsplätze gingen dabei verloren. Der US-Konzern plant, große Teile des Geländes an einen privaten Immobilienentwickler zu verkaufen. Genau an diesem Punkt setzt das kommunale Vorkaufsrecht an: Die Stadt könnte anstelle des vorgesehenen Käufers in den bestehenden Kaufvertrag eintreten und so direkten Einfluss auf die Zukunft des Areals nehmen.

In der politischen Debatte machte Hans-Dieter Alt (CDU) deutlich, welche Dimension diese Entscheidung haben kann. Sollte Fulda das Vorkaufsrecht ausüben, müsste die Stadt bis zu 18 Millionen Euro aufbringen. Diese Summe wurde bewusst als Vorsorge in den Haushalt eingestellt, um alle Eventualitäten abzudecken. Der derzeit kolportierte Kaufpreis liegt bei rund 12 Millionen Euro, könnte sich jedoch durch Vertragsdetails, Flächenzuschnitte oder weitere Rahmenbedingungen noch verändern. Der höhere Betrag dient daher als finanzieller Puffer.

Mit den nun gefassten Beschlüssen beginnt eine gesetzlich festgelegte Frist von drei Monaten. In diesem Zeitraum kann die Stadt entscheiden, ob sie das Vorkaufsrecht tatsächlich zieht und damit selbst Eigentümerin des Geländes wird. Ziel wäre es, die künftige Nutzung aktiv zu steuern und städtebauliche, wirtschaftliche sowie arbeitsmarktpolitische Interessen der Stadt langfristig abzusichern.

Viele Fraktionen sehen in dem Vorkaufsrecht eine große Chance. Sie betonen, dass es der Stadt ermöglicht, die Entwicklung einer der größten innerstädtischen Flächen Fuldas selbst zu gestalten. So könne verhindert werden, dass das Areal ausschließlich nach kurzfristigen oder renditeorientierten Interessen entwickelt wird. Zugleich verweisen Befürworter auf die Möglichkeit, neue Arbeitsplätze zu schaffen und Wertschöpfung dauerhaft in der Region zu halten.

Kritische Stimmen mahnen jedoch zur Vorsicht. Sie weisen darauf hin, dass mit einem Erwerb des Geländes potenzielle Folgekosten verbunden sein könnten – etwa für Erschließung, Entwicklung oder die Sanierung möglicher Altlasten. Deren Umfang lasse sich derzeit noch nicht abschließend beziffern. Auch die Frage der späteren Nutzung, ob Gewerbe, Industrie oder Wohnbebauung, ist parteiübergreifend weiterhin offen und Gegenstand intensiver Diskussionen. Historisch ist dabei, dass die Grünen dem geänderten Haushaltsentwurf zustimmten – ein ungewöhnlicher Schritt in der Fuldaer Kommunalpolitik. +++


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