Hessische Finanzämter wahren auch 2025 den Weihnachtsfrieden

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Die hessischen Finanzämter setzen auch im Jahr 2025 die Tradition des sogenannten Weihnachtsfriedens fort. Alle 28 Finanzämter im Land verzichten in der Zeit vom 19. bis einschließlich 31. Dezember mit wenigen Ausnahmen auf belastende Maßnahmen gegenüber Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Ziel ist es nach Angaben des Finanzministeriums, dem besonderen Charakter der Feiertage Rechnung zu tragen und den Bürgerinnen und Bürgern eine ruhigere Zeit zu ermöglichen.

Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz stellte den Weihnachtsfrieden in einen weltpolitischen Zusammenhang. Das Jahr 2025 sei erneut von erheblichen Unsicherheiten geprägt gewesen. Weltweit hätten sich Krisen und militärische Konflikte fortgesetzt, was negative Folgen für die internationale Gemeinschaft, Europa, Deutschland und auch Hessen gehabt habe. Gerade vor diesem Hintergrund sei es in der Weihnachtszeit wichtig, innezuhalten und die Zuversicht auf ein friedliches kommendes Jahr zu bewahren. Zugleich äußerte Lorz Dankbarkeit dafür, dass die Menschen in Deutschland und Hessen trotz aller Herausforderungen weiterhin in Frieden und Freiheit leben könnten.

Mit Blick auf die Feiertage dankte der Finanzminister zudem den Bürgerinnen und Bürgern. Das Motto der Hessischen Steuerverwaltung „Ohne uns läuft nichts“ übertrug er ausdrücklich auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Ohne sie funktioniere das Gemeinwesen nicht. Ihr Beitrag ermögliche verlässliche staatliche Strukturen sowie gezielte Investitionen in Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und Wirtschaft. Der Weihnachtsfrieden der Finanzämter solle dazu beitragen, den Menschen im Land entspannte Feiertage zu ermöglichen. Lorz wünschte den Bürgerinnen und Bürgern schöne und gesegnete Festtage.

Konkret bedeutet der Weihnachtsfrieden, dass die Finanzämter im genannten Zeitraum auf eine Reihe von Maßnahmen verzichten. Es werden keine Steuern oder anderen Abgaben angemahnt. Zwangsgelder werden weder angedroht noch festgesetzt. Steuerpflichtige werden nicht zu Vorladungen in die Finanzämter aufgefordert. Vollstreckungshandlungen finden nicht statt, ebenso werden keine Außenprüfungen durchgeführt.

Auch in Steuer- und Bußgeldverfahren übt die Steuerverwaltung Zurückhaltung. Während des Weihnachtsfriedens wird die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens den Betroffenen nicht bekannt gegeben. Steuerpflichtige werden weder zur Vernehmung noch zur Anhörung vorgeladen. Zudem werden keine Bußgeldbescheide zugestellt, und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterbleiben ebenfalls.

Damit gilt zwischen den Jahren auch 2025 in Hessen ein weitgehender Vollstreckungs- und Maßnahmenverzicht der Finanzämter. Der Weihnachtsfrieden endet mit dem Jahreswechsel. +++


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