Die Kreisordnungsbehörde Hersfeld-Rotenburg hat den Antrag der Stadt Bad Hersfeld auf Einrichtung einer Waffenverbotszone genehmigt. Die Regelung tritt am Samstag, den 1. Februar, in Kraft und erstreckt sich auf die Innenstadt sowie das Gebiet bis zum Bahnhofsvorplatz und den Schilde-Park. Der Stiftsbezirk bleibt von der Regelung unberührt.
Genehmigungsprozess und rechtliche Grundlagen
Der Beschluss zur Einrichtung der Waffenverbotszone wurde von der Stadtverordnetenversammlung Bad Hersfelds am 12. September des vergangenen Jahres gefasst. Anschließend reichte die Stadt den Antrag am 2. Oktober bei der Kreisordnungsbehörde ein. Die darauffolgende Prüfung erforderte eine enge Abstimmung zwischen Stadtverwaltung, Polizeipräsidium Osthessen und den zuständigen Fachbehörden auf Kreis- und Landesebene.
Landrat Torsten Warnecke betonte die umfangreiche Arbeit, die mit der Genehmigung verbunden war: „Die Prüfung dieses Antrags hat erhebliche Ressourcen und intensive Abstimmungen erfordert. Mein Dank gilt allen Beteiligten, insbesondere der Polizei und den Fachabteilungen der Stadt- und Kreisverwaltung. Gemeinsam haben wir eine rechtssichere und tragfähige Grundlage für die Waffenverbotszone geschaffen.“
Ein entscheidender Faktor war die Berücksichtigung der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das geänderte Bundeswaffengesetz trat am 31. Oktober in Kraft, die entsprechende Durchführungsverordnung des Landes Hessen folgte am 12. Dezember. Auch das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) wurde am 12. Dezember geändert und trat am 19. Dezember in Kraft. Erst nach Anpassung dieser Gesetze konnte die Einrichtung der Waffenverbotszone final genehmigt werden.
Zusammenarbeit mit der Polizei
Die Polizei lieferte eine umfassende Bewertung der kriminalitätsbelasteten Bereiche und potenziellen Gefahrenpunkte. Auch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurde in die Prüfung einbezogen und lieferte Einschätzungen zu vergleichbaren Fällen in anderen Städten.
Michael Tegethoff, Präsident des Polizeipräsidiums Osthessen, betonte die Bedeutung der Maßnahme: „Ich begrüße die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Bad Hersfeld. Sie ist zwar kein Garant für absolute Sicherheit, aber ein wichtiger Baustein für die kommunale Sicherheitsarchitektur und trägt zur Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei. Die Zone hat nicht nur eine präventive Wirkung, sondern bietet der Polizei zusätzliche Kontrollmöglichkeiten.“
Positive Reaktionen aus der Stadtverwaltung
Auch die Stadt Bad Hersfeld zeigt sich zufrieden mit der Genehmigung. Bürgermeisterin Anke Hofmann erklärte: „Mit der Genehmigung zur Einrichtung einer Waffenverbotszone setzen wir einen wichtigen Schritt in unserem Bestreben, die Sicherheit und Lebensqualität in unserer Stadt zu erhöhen. Diese Maßnahme sendet ein klares Signal für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und soll dazu beitragen, potenzielle Gefahren durch Waffen zu reduzieren. Mein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, die durch ihre Unterstützung und Zusammenarbeit diese Maßnahme ermöglicht haben.“
Mit der neuen Waffenverbotszone soll die Innenstadt von Bad Hersfeld sicherer werden und zugleich die Handhabe der Sicherheitskräfte erleichtert werden. Die Umsetzung wird fortlaufend evaluiert, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. +++

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