Hinz: Land stellt eine Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung

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Priska Hinz (Grüne)

Wiesbaden. „Die Lage am hessischen Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Wir haben darauf mit einem umfassenden Paket reagiert und stellen insgesamt eine Milliarde Euro für Wohnungsbau zur Verfügung“, sagte die für Wohnungsbau zuständige Ministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. „Die größten Herausforderungen sind der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der niedrige Marktzins und fehlende Baugrundstücke in den hessischen Großstädten.

Die hohe Zahl an Flüchtlingen die zu uns nach Hessen kommen, verdeutlicht den akuten Handlungsbedarf“, so Hinz. „Wohnungspolitik ist Strukturpolitik und erfordert Geduld. Darum stellen wir jetzt die Weichen und stocken die Mittel für den sozialen Wohnungsbau massiv auf, um für die Zukunft bestmöglich gewappnet zu sein. Nur wer heute investiert, kann morgen profitieren. Mit vielfältigen Programmen fördern wir nicht nur den sozialen Wohnungsbau und das studentische Wohnen, sondern bereits heute schon die Modernisierung von Mietwohnungen und den Wohnungsbau für mittlere Einkommen“, so Hinz weiter.

62 Millionen Euro stellt das Land jährlich für die soziale Wohnraumförderung bereit. In den kommenden zwei Jahren können die Mittel bedarfsorientiert um jeweils weitere 65 Millionen jährlich erhöht werden. 2015 wurde davon bereits Gebrauch gemacht. Auch die bisherigen Kompensationsmittel des Bundes, etwa 30 Millionen Euro im Jahr, ruft das Land vollständig ab und setzt diese für die soziale Wohnraumförderung ein. Um die Länder bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation zu unterstützen, legt der Bund bei den Kompensationsmitteln ab 2016 weitere 29 Millionen jährlich drauf. „Diese zusätzlichen Bundesmittel geben wir ebenfalls direkt in die Förderprogramme. In der Summe verdoppeln wir also das Volumen der Gelder, die wir für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen können“, so Hinz.

Ausreichend bezahlbarer Wohnraum für Flüchtlinge

Voraussichtlich 40.000 Flüchtlinge werden in Hessen eine dauerhafte Bleibeperspektive erhalten. Das macht deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist, mehr in angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu investieren. „Jeder Mensch soll ein richtiges Dach über dem Kopf haben. Flüchtlinge können darum bereits vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens wohnberechtigt sein. Es ist eine besondere Herausforderung für die Kommunen, dies sicherzustellen. Dabei will das Land sie unterstützen“, sagte Ministerin Hinz. Über das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP), das vom Land Hessen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation aufgelegt wurde, stehen zusätzliche 230 Millionen Euro zu Verfügung, um neuen Wohnraum zu schaffen – entweder durch Neubau, Modernisierung von Mietwohnungen, die Herrichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur dauerhaften Nutzung als Wohnraum und den Erwerb von Nichtwohngebäuden durch Kommunen mit dem Ziel der dauerhaften Nutzung. „Wir möchten keine Segregation durch reine ‚Flüchtlingswohnungen‘, sondern eine Integration in sozialem Wohnungsbau“, betonte Ministerin Hinz. „Wir gehen davon aus, dass mit der Milliarde Euro, die wir über die Förderprogramme und das KIP bis 2019 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen, etwa 10.000 Wohnungen für 30.000 Menschen gebaut werden können“, sagte Hinz. Zusätzliche Entspannung erwartet die Ministerin über leerstehende Wohnungen im ländlichen Raum: „Zwei Drittel der Menschen in Hessen wohnen im ländlichen Raum. Auch wenn wir davon ausgehen, dass es viele Flüchtlinge in die Ballungsräume zieht, erwarten wir, dass eine große Zahl der Flüchtlinge in freien Wohnungen im ländlichen Raum unterkommen kann.“

Sozialen Wohnungsbau attraktiver machen

„Der niedrige Marktzins führt dazu, dass der Anreiz für private Bauträger, in Projekte des sozialen Wohnungsbaus zu investieren, abnimmt. Stattdessen steigt der Anteil hochpreisigen Wohnraums. Wir wollen diese Fehlentwicklung wieder gerade rücken“, so Ministerin Hinz weiter. Darum wurden die Zinsen für die laufenden Programme der Mietwohnungsbauförderung um ein Drittel gesenkt. Darüber hinaus wird in den kommenden Jahren die Darlehensförderung mit einem Zuschuss kombiniert. „Bis zu zehn Prozent der Darlehenshöhe kann künftig zusätzlich als direkter Zuschuss an die Antragssteller ausbezahlt werden. Hierdurch werden die Förderdarlehen auch in Zeiten eines geringen Zinsniveaus wettbewerbsfähiger und für Investoren attraktiv“.

Unterstützung der Kommunen und Mieter

Die Landesregierung möchte die Kommunen stärker unterstützen, sich im sozialen Wohnungsbau zu engagieren: „Die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe greift den Kommunen finanziell unter die Arme. Sie erhalten darüber voraussichtlich zehn Millionen Euro jährlich mehr an Einnahmen, die sie zweckgebunden bei der Finanzierung neuen sozialen Wohnungsbaus verwenden müssen. Allein darüber kann bis 2019 Wohnraum für 1.500 Menschen geschaffen werden“, sagte Hinz. Darüber hinaus war die Weiterentwicklung des Hessischen Wohnraumgesetzes im vergangenen Jahr überfällig: „Die Gleichstellung von Eigentumsförderung und der Förderung von sozialem Wohnungsbau ermöglicht uns, flexibler auf den Bedarf zu reagieren“, so die Ministerin. Es kamen weitere Maßnahmen hinzu: Die Mietpreisbremse und die Einführung einer Kappungsgrenze rücken den Mieterschutz in den Vordergrund und greifen kurzfristig. Die Allianz für Wohnen rundet das große Maßnahmenpaket zur Schaffung neuen und bezahlbaren Wohnraums ab. Hinz betonte: „Hier sitzen die wichtigsten Akteure auf dem Wohnungsmarkt an einem Tisch und erarbeiten gemeinsam Lösungen. Das heißt für uns: Wir ruhen uns nicht aus. Wir werden weiter nachsteuern, wenn Bedarf besteht. Nun ist die aber auch die Wohnungswirtschaft gefragt, von den zahlreichen Förderprogrammen Gebrauch zu machen.“ +++ fuldainfo

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