Kassel. Das Regierungspräsidium Kassel hat den Antrag des Versandunternehmens Amazon auf Genehmigung von Sonntagsarbeit am 13. und am 20. 12. 2015 für den Standort Bad Hersfeld abgelehnt. Das Unternehmen hatte den Antrag mit dem erhöhten Anfall von Bestellungen in der Vorweihnachtszeit begründet. Um zu vermeiden, dass sich die Anträge des Unternehmens und die Streikankündigungen der Gewerkschaft gegen Amazon überschneiden, wie vor einem Jahr geschehen, wurde in diesem Jahr die Gewerkschaft im Rahmen der Antragsbearbeitung angehört. Dabei teilte die Gewerkschaft dem RP ihre Streikpläne bezüglich des Versandunternehmens mit.
Weil die Behörde im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet ist, wurde der Antrag des Unternehmens abgelehnt. In der Begründung des Regierungspräsidiums heißt es: „Aus der Verfassung folgt der Grundsatz, dass sich der Staat jeglichen Eingriffs in Arbeitskampfmaßnahmen zu enthalten hat. Diese grundgesetzlich vorgeschriebene Neutralitätspflicht des Staates gegenüber Arbeitskampfmaßnahmen gebietet es, keine Bewilligungen oder sonstige Ausnahmen von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu erteilen, wenn hierdurch eine Beeinflussung von schwebenden Arbeitskampfmaßnahmen möglich ist. Es ist dem Staat verwehrt, zu Gunsten eines der Kontrahenten der Auseinandersetzungen in einen Arbeitskampf einzugreifen. Dazu gehört auch, dass von der Erteilung von Bewilligungen nach dem Arbeitszeitgesetz abzusehen ist, wenn dies eine Beeinflussung der Auseinandersetzung zwischen den Parteien des Arbeitskampfes zur Folge haben könnte.“
Vor einem Jahr hatte das Regierungspräsidium anders entschieden, weil die Streikankündigung der Gewerkschaft erst nach Eingang des Amazon-Antrags auf Sonntagsarbeit eingegangen war. Dazu heißt es in der Begründung der jetzt getroffenen Entscheidung aus dem RP Kassel: Im Jahr 2014 habe man im Zusammenhang mit der Erteilung der Bewilligung derart kurzfristig von Streikmaßnahmen Kenntnis erhalten, dass man keine Möglichkeit mehr sah, noch von der Erteilung der Bewilligung abzurücken. Gerade dieser Umstand habe die Behörde veranlasst, nunmehr die Gewerkschaft bereits im Rahmen des Bewilligungsverfahrens anzuhören. +++ fuldainfo
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