K+S droht Engpass bei der Entsorgung

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Kassel. Vor der Entscheidung über den von K+S im April dieses Jahres eingereichten Antrag zur weiteren Versenkung von Salzabwässern sind nach Angabe des Regierungspräsidiums Kassel noch umfangreiche Prüfungen notwendig, die aus heutiger Sicht über den 30. November2015 hinaus zusätzliche Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen werden. Die Genehmigungsbehörde prüft vor diesem Hintergrund die Möglichkeit einer Übergangsregelung bis zur endgültigen Entscheidung.

K+S steht für die Entsorgung von Salzabwässern ab Dezember 2015 zunächst nur der Entsorgungsweg der Einleitung in die Werra zur Verfügung. „Die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen ist in Abhängigkeit von der Wasserführung der Werra dadurch in wenigen Tagen möglicherweise nur noch eingeschränkt gewährleistet“, sagt Dr. Ralf Diekmann, Geschäftsführer der K+S KALI GmbH. Mit Blick auf die ausstehende Entscheidung über den Versenkantrag kommt der zu prüfenden Übergangsregelung eine entscheidende Bedeutung bei der Fortführung der Kaliproduktion zu. Sie ersetzt aber nicht die beantragte Versenkung bis zum Jahr 2021, da K+S auf diesen Entsorgungsweg bis zur Fertigstellung der Ergänzungsfernleitung an die Oberweser nicht verzichten kann. „Wichtig ist, dass die Versenkung nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden ist. Das ist ein klares Signal an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die gesamte Region des hessisch-thüringischen Kalireviers“, so Diekmann weiter.

Hinz: Kann Versenkerlaubnis zum 1. Dezember nicht erteilen

„Die Genehmigungsbehörde RP Kassel kann zum 1. Dezember keine neue Versenkgenehmigung für das Unternehmen K+S geben, da die Prüfung des so genannten 3D-Modells noch nicht abgeschlossen ist. Nur mit diesem Instrument können Aussagen über eine Ausbreitung der versenkten Salzlauge im Untergrund getroffen werden. Damit soll der Schutz des Grund- und Trinkwassers gewährleistet werden. „Grundsätzlich geht die Genehmigungsbehörde davon aus, dass das 3D-Modell prognosefähig ist“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. „Der vom RP beauftragte Behördengutachter hat leider erst seit Anfang November diesen Jahres vollständigen Zugriff auf das Modell, um die notwendigen Berechnungen selbstständig durchzuführen. K+S hat es versäumt, diese Möglichkeit bereits früher einzuräumen.“ „Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass die Arbeiten an einer endgültigen Versenkerlaubnis weiter fortgeführt werden. Wie lange dieser Prozess andauert hängt maßgeblich von der Weiterentwicklung des vom Unternehmen zu entwickelnden 3D-Modells ab. Für die Zwischenzeit prüft der RP, ob eine Übergangslösung möglich ist. Auch hier muss der Trinkwasserschutz gewährleistet werden.“

Schäfer-Gümbel: Befremdliches Verfahren der schwarz-grünen Landesregierung bei K+S

Als „befremdlich“ bezeichnete Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, das Vorgehen der Landesregierung bei der Prüfung der Versenkerlaubnis von K+S. „Das Verfahren und die Begründung der Ministerin, warum eine Genehmigung nicht erteilt wird, sind nicht nachvollziehbar. Der 30. November 2015 kommt nicht unerwartet und nach unserem Kenntnisstand ist der Zeitpunkt der Antragstellung einer neuen Genehmigung zwischen Regierungspräsidium und Unternehmen abgesprochen gewesen. Der Antrag von K+S ist also fristgerecht bei der Genehmigungsbehörde gestellt worden. Das Vorgehen der Landeregierung ist unfair gegenüber der Belegschaft von K+S, die nun nicht weiß, wie es für sie ab dem 1. Dezember weitergeht. Ich hoffe inständig, dass das, was Potash glücklicherweise im Sommer dieses Jahres nicht geschafft hat, nun nicht von der Landesregierung gemacht wird“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Wiesbaden. „Ein Blick auf den Terminkalender könnte vermuten lassen, dass die Koalition sachfremde Erwägungen verfolgt. Es macht uns bösgläubig, wenn die sechs Monate Fristverlängerung mehr oder weniger ‚elegant‘ über die Kommunalwahl im März 2016 hinweg führt. Zur Ehrenrettung der Ministerin muss allerdings auch gesagt werden, dass sie die Probleme eines über 14 Jahre von der CDU geführten Ministeriums geerbt hat“, so Schäfer-Gümbel.

Hölzel: K+S konnte Unbedenklichkeit nicht nachweisen

Wie Dr. Walter Hölzel, Vorsitzenderder Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. mitteilte, konnte der Düngemittelhersteller nicht nachweisen, dass die Verpressung seiner Ab­falllaugen in den Untergrund unbedenklich ist und er kann die für die Werra gültigen Grenzwerte für Chlorid, Magnesium und Kalium nicht einhalten. Die Hessische Umweltministerin hatte angekündigt, der K+S Kali GmbH die Fortführung der Laugen­ verpressung bis mindestens 2021 erlauben zu wollen. Dies ist nun vorerst nicht möglich, weil K+S den geforderten Unbedenklichkeitsnachweis durch ein „kalibriertes Grundwassermodell“ nicht erbracht hat. K+S muss seine Versenktätigkeit Ende dieses Monats einstellen. Eine Überprüfung durch die hessische Fachbehörde HLUG und einen Behördengutachter hatte erge­ben, dass das Modell nicht prognosefähig ist und deshalb die Anforderungen nicht erfüllt. Das HLUG vertritt sogar die fachliche Meinung, dass das Modell von grundlegend falschen Annahmen über den Untergrund ausgeht. Es empfiehlt stattdessen eine Überprüfung durch ein Bohrprogramm. Der Unbedenklichkeitsnachweis sollte ursprünglich schon im Dezember 2013 erbracht werden. Die Hessische Umweltministerin hat damals die Versenkgenehmigung nicht widerrufen, sondern der Fort­ führung der Laugenversenkung untätig zugesehen. Mit dieser Nachgiebigkeit ist die Ministerin nun ge­scheitert, K+S weist darauf hin, dass jetzt Produktionseinschränkungen und Arbeitsplatzverluste dro­hen.

Aber auch ein Grundwassermodell, das die von K+S gewünschten Ergebnisse liefert, könnte die Rechtswidrigkeit der Laugenverpressung nicht aufheben. Das Wasserhaushaltsgesetz stellt das Grund­wasser insgesamt unter Schutz, nicht nur das Trinkwasser und auch diejenigen Bereiche, in denen die verpressten K+S-Abwässer direkt wieder in die Werra gelangen. Zusätzlich hat der Europäische Ge­richtshof in einem Urteil von Juli 2015 Feststellungen zum Verschlechterungsverbot der EU-WRRL ge­troffen, die sich auf die Laugenverpressung anwenden lassen. Die Fortsetzung der Laugenverpressung würde gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen und es können in diesem Fal keine Ausnahmere­gelungen in Anspruch genommen werden. Die K+S AG hatte zugesagt, ein „360-Mio.-Euro-Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz“ auflegen zu wollen und damit die Belastung der Werra bis zum Jahre 2015 auf einen Wert von 1.700 mg Chlo­rid/Liter abzusenken. Die Hessische Genehmigungsbehörde hatte deshalb in einer Einleitgenehmigungden Chloridgrenzwert ab Dezember 2015 auf 2.100 mg /Liter abgesenkt. Diesen neuen Grenzwert kann K+S offenbar nicht einhalten, weil das K+S-Maßnahmenprogramm als Gewässerschutzmaßnahme versagt hat. Deshalb will das Umweltministerium den kriegsbedingten Grenzwert von 2.500 mg Chlorid/Liter aus dem Jahre 1942 verlängern, bis K+S – irgendwann nach 2021 – eine Abwasserpipeline zur Oberweser gebaut hat. +++ fuldainfo

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