Der ehemalige Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz bleibt bis auf Weiteres aus der Partei ausgeschlossen. Das Landgericht Berlin wies seinen Eilantrag gegen den Parteiausschluss durch das Bundesschiedsgericht der AfD vom Juli am Freitag zurück. Damit ist die Annullierung seiner AfD-Mitgliedschaft solange wirksam, bis ein Urteil im Hauptsacheverfahren gefällt wird. Grund für den Ausschluss war, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben haben soll. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ. +++
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