Lübcke-Prozess am OLG Frankfurt a.M. begonnen

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† Dr. Walter Lübcke

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat heute, gut ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod an dem ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten, Dr. Walter Lübcke, am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. das Staatsschutzverfahren gegen den mutmaßlichen Mörder des ehemaligen Behördenleiters, Stephan E., sowie seines mutmaßlichen Mittäters, Markus H., begonnen. Der 46-jährige, angeklagte Stephan E. soll den seinerzeit noch amtierenden Dr. Walter Lübcke am 2. Juni 2019 aus rechtsextremen Motiven durch einen Kopfschuss tödlich verletzt haben. Dr. Walter Lübcke hatte sich einige Jahre zuvor, 2015, für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen und demnach für eine Willkommenskultur plädiert, diese Haltung wurde dem CDU-Politiker zum Verhängnis. Lübcke wurde zu einer Hassfigur der extrem Rechten. Der mutmaßliche Täter, Stephan E., hatte nach seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt, dass er kurze Zeit später widerrief. Sein mutmaßlicher Komplize, Markus H., musste sich heute ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord vor dem Oberlandesgericht verantworten. H. soll die Tat mit vorbereitet haben.

Die Anwälte des Hauptangeklagten, Stephan E., haben u.a. einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter gestellt. Zudem stellten die Anwälte die Forderung, dass eine Anwältin des mitangeklagten, Markus H., vom Verfahren ausgeschlossen wird, mit der Begründung, dass diese durch ihre Zusammenarbeit mit dem ursprünglichen Anwalt von Stephan E. einen „irregulären Wissensvorsprung“ habe. Woraufhin die Anwälte von Markus H. mit der Begründung, die Ermittler hätten durch Suggestivfragen Stephan E. dazu gebracht, Markus H. zu belasten, beantragten, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten aufzuheben und das Verfahren gegen H. einzustellen. Zudem wollen die Verteidiger erreichen, dass das Verfahren für drei Wochen unterbrochen wird, da die Menge an Akten zu umfangreich sei, um sich in der Kürze der Zeit vorbereiten zu können.

 Familie will „Zeichen“ setzen

Die Hinterbliebenen, Lübckes Ehefrau sowie die beiden gemeinsamen Söhne, die heute ebenfalls im Oberlandesgericht anwesend waren, wollen, so der Sprecher der Familie vor Prozessbeginn, „ein Zeichen gegen Hass und Gewalt“ setzen. Demnach teile die Familie die christlichen Werte sowie sozialen Überzeugungen ihres Ehemannes bzw. Vaters. Die Nebenklage wolle alle Umstände der Mordtat erfahren, sagte der Anwalt der Familie heute in Frankfurt a.M. Nach Auffassung des Anwalts handele es sich bei der Tat um ein „kaltblütig geplantes und heimtückisch begangenes, feiges Mordverbrechen aus den übelsten Beweggründen“.

Dr. Walter Lübcke wurde in der Nacht zum Sonntag, den 2. Juni 2019, durch einen Kopfschuss auf seinem Grundstück in Wolfhagen-Istha (Landkreis Kassel) getötet. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Bis Ende Oktober sind zunächst 30 Verhandlungstage geplant. +++ ja


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