Fulda. Am 30. November 2017 wurde die wissenschaftliche Raumnutzungsanalyse des Rotmilans für den Bereich Dammersbach/Traisbach durch das Büro für faunistische Fachfragen Korn & Stübing vorgestellt. Die Beobachtungen des Jahres 2017 haben gezeigt, dass viele dieser geschützten Großvögel die Windkraftanlagen bei Traisbach intensiv an- und überfliegen. Daher kann ein signifikantes Tötungsrisiko nun wohl von niemandem mehr geleugnet oder abgesprochen werden. Die Studie beweist auch, dass eine Genehmigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ein Fehler und damit rechtswidrig war, zudem der Genehmigungsbehörde ausreichende Beweise vorlagen. „Unsere Bemühungen haben zum Ziel, die Menschen und die Natur vor Ort vor fragwürdigem Raubbau zu schützen und richten sich weder gegen Betreiber noch Projektierer des Windparks Traisbach. Als betroffene Bürger trauen wir uns, unsere Rechte in aller Sachlichkeit einzufordern“, erläuterte Siegfried Bug – Ortsvorsteher von Dammersbach.
Die aktuelle Analyse bestätigt die bereits eingereichten Gutachten und fundierten Fachvorträge an die Genehmigungsbehörde – Regierungspräsidium Kassel – und das Verwaltungsgericht in Kassel. Es existiert keine vollständig anerkannte Raumnutzungsanalyse des Rotmilans von Seiten der Firma ABO Wind, die übrigens auch schon das Büro für faunistische Fachfragen Korn & Stübing mit der Erstellung von Gutachten beauftragt hat. Richtigerweise und entgegen der befremdlichen Vorwürfe durch die Energiegenossenschaft Eichenzell gab es keinerlei Bedenken hinsichtlich Interessenskonflikten. Ein im Jahr 2014 von ABO Wind vorgelegtes Gutachten eines anderen Büros wurde von der Genehmigungsbehörde als nicht ausreichend eingestuft. Ein daraufhin nachträglich eingereichtes älteres Gutachten, das keinen Bezug zum Windpark Traisbach hatte, wurde durch Beschluss vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof verworfen.
Zu dem im Jahr 2016 von ABO Wind in Auftrag gegebenen Gutachten ist anzumerken, dass sowohl vom Gutachter als auch von ABO Wind ein Datenabgleich mit den Ergebnissen der Rotmilankartierer des Biosphärenreservates abgelehnt wurde. „Daher sehen wir umgehenden Handlungsbedarf beim Hessischen Verwaltungsgericht. Spätestens beim Eintreffen der Milane muss eine Abschaltung der Anlagen erfolgen. Und dies darf nicht nur für die Balzzeit gelten, sondern muss sich über die gesamte Aufenthaltszeit der Rotmilane erstrecken“, so Reinhard Kolb – Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Arbeitskreis Fulda/Rhön – HGON. +++ pm
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