Bundestag beschließt umstrittenes Überwachungsgesetz

Fuldainfo.de

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag ein umstrittenes Überwachungsgesetz beschlossen. Damit sollen die Befugnisse der Polizei erweitert werden: Ermittler sollen künftig mit Zustimmung eines Richters Schadsoftware, sogenannte Staatstrojaner, auf Handys und Computer von Verdächtigen aufspielen dürfen. Mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen Nachrichten schon im Rechner des Absenders abgefangen werden, bevor sie verschlüsselt werden. Dies soll künftig nicht nur zur Terrorabwehr, sondern auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung eingesetzt werden. Bürgerrechtler fürchten einen massiven Eingriff in die Grundrechte. „Kurz vor Ende der Legislaturperiode startet die Bundesregierung ihren finalen Angriff auf die Bürgerrechte“, erklärten die Grünen-Politiker Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele. Die IT-Infrastruktur insgesamt werde massiv geschwächt, da Sicherheitslücken bewusst offen gehalten würden. +++


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4 Kommentare

  1. Ja, das ist Hate-Speech

    Und es ist zugleich MEINE Meinung. Na, was wiegt jetzt mehr? Mein Recht auf freie Meinungsäusserung oder das Hate-Speech-„Gesetz“?

    Wir brauchen keine Terrorabwehr mehr, nein, wir werden schon von unseren „Volksvertretern“ terrorisiert und unseren Grundrechten systematisch beraubt.

    Wenn die meinen, ein Rechtstaat müsse sich den gleichen Mitteln wie Cyberkriminelle bedienen um damit XY bekämpfen zu können, dann vergessen sie gleichzeitig, dass sie dadurch den Rechtsstaat gleich mit zu einem Cyberkriminellen machen.

    Das scheint so gewollt zu sein.

    Die technischen Aspekte wie
    – aufreissen von Sicherheitslücken durch den Trojaner, durch die andere „Tag der öffenen Tür“ auf die IT-Infrastruktur und Daten bekommen
    – Beweissicherung wie Beweisunterbringung auf Zielrechnern
    will und muss ich hier erst gar nicht eingehen.

    Es wird vermutlich wie bei der VDS 1.0 gegen Terrorismus, schwerste (organisierte) Kriminalität und Kipo laufen:
    – 91 % der VDS-Abfragen betrafen Urheberrechtsverletzungen (das ist ein VERGEHEN, keine Straftat, kein Terrorismus, und keine schwerste (organisierte) Kriminalität)
    – 8% betrafen Straftaten
    – 1% keine Angaben
    Die Zahlen beruhen auf einer kleinen Anfrage der Linken im Bundestag.

    Mit dem „Hate-Speech“-Gesetz und dem Staatstrojaner kann man so potentiell jeden Kritiker der Politik in den Knast bringen, Whistleblower aufdecken, Journalisten verwanzen usw usw usw.

    Doch, das alles sind doch stark vertrauensaufbauende Massnahmen in den Staat und die Politik.

    Kurz: All die verabschiedeten Gesetze dienen NICHT dazu, die Bevölkerung, die Gesellschaft und das Individuum zu schützen. Darum ging, geht und wird es nie gehen.

  2. Endlich: Totalüberwachung!
    Das „Schöne“ daran ist, dass vertrauliche Gespräche, Nachrichten und Dokumente in Politik und Wirtschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit auch abgehört werden und zu gegebener Zeit – nicht zuletzt aufgrund der Unfähigkeit von Geheimdiensten, ihre Datensammlungen auch zu schützen – der staunenden Öffentlichkeit präsentiert werden. In diesem Sinne leisten Geheimdienste und Behörden wie das BSI bzw. das neue Zitis einen wertvollen Beitrag zur Transparenz in unserem Gemeinwesen. Weiter so! Wo würden wir bloß ohne Geheimdienste stehen?
    Verkehrte Welt?
    http://youtu.be/QqoSPmtOYc8

    „Wir werden nicht abgehört, die NSA achtet Recht und Gesetz“!
    http://youtu.be/_a_hz2Uw34Y

    Es sind Wahlkampfzeiten:
    https://youtu.be/dOa-fcp74uU

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