25 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben – drei aus Hessen

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Bei einer Abschiebung aus Deutschland nach Afghanistan sind in der Nacht 25 ausreisepflichtige Männer zurückgeführt worden, darunter auch drei Straftäter aus Hessen. Das teilte die hessische Landesregierung mit. Bei den Abgeschobenen handelt es sich den Angaben zufolge um Männer, die in Deutschland unter anderem wegen Totschlags, Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Drogendelikten verurteilt worden waren.

Die Abschiebung erfolgte per Charterflug und basiert auf einer Vereinbarung des Bundesinnenministeriums mit der De-facto-Regierung Afghanistans über regelmäßige Rückführungen. Hessen beteiligte sich nach Angaben von Innenminister Roman Poseck überdurchschnittlich an der Maßnahme.

Die drei aus Hessen abgeschobenen Männer waren demnach unter anderem wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie erpresserischen Menschenraubs und räuberischer Erpressung verurteilt worden. Nach Einschätzung der Behörden stellten sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte, die Abschiebung zeige, dass der Schutz der Bevölkerung höchste Priorität habe. Wer in Deutschland schwere Straftaten begehe, habe sein Recht auf Aufenthalt verwirkt und müsse das Land verlassen. Innenminister Poseck betonte, kriminelle Flüchtlinge hätten kein Recht, in Deutschland zu bleiben. Die Maßnahme sei ein klares Signal sowohl an Straftäter als auch an die Gesellschaft.

Nach Angaben des Innenministeriums hat Hessen in diesem Jahr bislang neun afghanische Straftäter abgeschoben. Bereits beim vorherigen Abschiebeflug habe sich das Land mit vier von insgesamt 20 Rückgeführten beteiligt.

Die Landesregierung führt die wieder aufgenommenen Abschiebungen nach Afghanistan auf politische Initiativen des Bundes zurück. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt habe seit Amtsantritt Maßnahmen wie verstärkte Grenzkontrollen, das Aussetzen des Familiennachzugs sowie Gespräche über Rückführungen vorangetrieben.

Zugleich sprach sich Poseck dafür aus, auch die Lage in Syrien neu zu bewerten und Gespräche über mögliche Abschiebungen zu intensivieren. Perspektivisch müsse es wieder zu regelmäßigen Rückführungen ausreisepflichtiger Personen auch dorthin kommen. Grundsätzlich gelte, dass ausreisepflichtige Personen Deutschland verlassen müssten. Dies sei Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats.

Die hessische Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ihre im Koalitionsvertrag vereinbarte „Rückführungsoffensive“. Ziel sei es, Abschiebungen mit rechtsstaatlichen Mitteln konsequent durchzusetzen. Hessen liege bei den Abschiebezahlen im Bundesvergleich inzwischen auf einem Spitzenplatz und wolle diesen Kurs fortsetzen. +++


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