Jeder Hesse „zahlte“ 337 Euro für die Sozialhilfe

Wiesbaden. Im Jahr 2013 wurden in Hessen netto gut zwei Milliarden Euro für die Sozialhilfe (ohne Leistungen für Asylbewerber) ausgezahlt. Die Ausgaben lagen nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes um fünf Prozent höher als ein Jahr zuvor. Rein rechnerisch wandte somit jeder Hesse 337 Euro (2012: 321 Euro) auf. Seit Einführung der Hartz IV Gesetze im Jahr 2005 stiegen damit die Ausgaben sowohl insgesamt als auch pro Einwohner. Im Jahr 2006 wandte jeder Hesse noch 244 Euro für die Sozialhilfe auf. Regional gab es erhebliche Unterschiede. Die höchsten Ausgaben pro Einwohner hatte die Stadt Frankfurt am Main mit 345 Euro (2012: 341 Euro), die niedrigsten der Rheingau-Taunus-Kreis mit 91 Euro (2012: 88 Euro). Die kreisfreien Städte waren auf die Einwohner bezogen stärker belastet als die Landkreise.

Mit 52 Prozent stellte die Eingliederungshilfe behinderter Menschen die größte Ausgabenposition der Nettoausgaben dar. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasste 23 Prozent. Für die Hilfe zur Pflege wurden knapp 14 Prozent und für die Hilfen zur Gesundheit knapp vier Prozent aufgewandt. Knapp sieben Prozent entfielen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt und gut ein Prozent auf sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen. Bei den verschiedenen Hilfearten gab es unterschiedliche Entwicklungen. Mehraufwendungen erfolgten für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen (plus sechs Prozent), für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (plus acht Prozent), für die Hilfe zur Pflege (plus drei Prozent), für die Hilfe zum Lebensunterhalt (plus zwei Prozent) sowie für die sonstigen Hilfen (plus 15 Prozent). Dagegen sanken die Ausgaben für die Hilfen zur Gesundheit (minus sieben Prozent) gegenüber dem Vorjahr.

48 Prozent der Leistungen wurden von den örtlichen Trägern und 52 Prozent vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) als überörtlichem Träger gezahlt. Der LWV ist hauptsächlich für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen zuständig. Gut 54 Prozent der Nettoausgaben wurden für Leistungen in Einrichtungen aufgewandt; auch dieser Anteil war je nach Hilfeart sehr unterschiedlich. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und für die Hilfe zur Pflege erfolgten zu 73 bzw. 62 Prozent in Einrichtungen. Die Ausgaben für die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden zu 18 bzw. 42 Prozent innerhalb von Einrichtungen geleistet. +++ fuldainfo