Zwei Drittel der Deutschen gegen Corona geimpft

Positivrate sinkt wieder - etwas mehr Tests

Im Rahmen der Corona-Impfkampagne sind mittlerweile zwei Drittel der Bundesbürger wenigstens einmal geimpft worden: Die Zahl der erstmaligen Corona-Impfungen stieg bis Dienstag auf 55,38 Millionen an. Das zeigen Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die bundesweite Impfquote (ohne Zweitimpfungen) liegt damit bei 66,6 Prozent der Bevölkerung (Vortag 66,5 Prozent). Den vollständigen Impfschutz haben 51,79 Millionen Bürger, was einer Quote von 62,3 Prozent entspricht (Vortag: 62,2 Prozent). Das Impftempo bewegt sich weiter auf einem sehr niedrigen Niveau. Im Sieben-Tage-Mittel sank die Zahl der Erstimpfungen auf nur noch knapp 70.000. Bei den Zweitimpfungen liegt der Durchschnittswert mittlerweile bei weniger als 90.000.

Positivrate sinkt wieder – etwas mehr Tests

Der Anteil der positiven Corona-Tests in Deutschland ist nach einem mehrwöchigen Anstieg wieder rückläufig. Nach Angaben des Laborverbandes ALM waren in der zurückliegenden Kalenderwoche 8,4 Prozent aller durchgeführten Tests positiv, in der Vorwoche waren es 9,1 Prozent. Insgesamt wurden innerhalb von sieben Tagen rund 883.000 PCR-Tests durchgeführt, sechs Prozent mehr als in der Vorwoche. Die Kapazität der 179 an der Datenanalyse teilnehmenden Labore wurde damit zu 45 Prozent ausgelastet. Dass sich die Zahl der Positivbefunde in der vergangenen Woche zunächst nicht weiter erhöht hat, könnte an den nun abnehmenden Reisebewegungen liegen, so der Verband. Dennoch gebe es keinen Grund zur Entwarnung, sagte ALM-Vize Jan Kramer. „Auch wenn die letzten Tage noch einmal schönes Spätsommerwetter brachten, werden viele Aktivitäten jetzt verstärkt nach Drinnen verlagert.“ In Innenräumen bestehe aber erhöhte Ansteckungsgefahr.

Braun: Größere Impf-Belohnungen „aus ethischer Sicht falsch“

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hat sich gegen größere Belohnungen fürs Impfen ausgesprochen. „Auch als Mediziner muss man sagen: Irgendwelche größeren Belohnungen dafür, dass sich jemand impfen lässt, das fände ich aus ethischer Sicht falsch“, sagte er den Sendern RTL und n-tv. „Das Impfen an sich ist ja schon der Vorteil.“ Es sei aber „ok“, zum Beispiel eine Bratwurst als Anreiz für eine Impfung anzubieten. Mit Blick auf die bundesweite Aktionswoche fürs Impfen sagte Braun, dass jetzt der letzte Zeitpunkt sei, um sich vor einer Corona-Infektion im Herbst und Winter zu schützen. „Man muss sich jetzt impfen lassen, um im Herbst und Winter mit beiden Impfungen eine vollausgeprägte Immunität zu haben.“ Das sei zu spät im November, wenn man möglicherweise nochmal mehr Infektionsgeschehen habe, so der CDU-Politiker.

Staatsrechtler knüpft Lohnstopp für Ungeimpfte an Bedingungen

Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hält Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. So müsse zwischen dem Inkrafttreten der Neuregelung und der Sanktion ein Zeitraum liegen, der es dem bisher Nichtgeimpften erlaube, auf die drohende Sanktion reagieren zu können, sagte Pestalozza dem „Handelsblatt“. Er müsse die Gelegenheit haben, sich impfen zu lassen. „Ohne eine solche Übergangsregelung würde die Sanktion eine unzulässige Rückwirkung entfalten.“ Als weitere Bedingung nannte Pestalozza, dass keine medizinischen Gründe gegen die Impfung der betreffenden Person sprechen dürften. Außerdem müsse das Impfangebot zeitlich und örtlich zumutbar sein. Die betreffende Person dürfe zudem nicht aus „nachvollziehbaren Gründen“, etwa wegen eines Auslandsaufenthalts, daran gehindert sein, ein Impfangebot wahrzunehmen. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhardt hält einen Stopp von Quarantäne-Entschädigungen nicht generell für zulässig. Es müssten lediglich diejenigen, die sich ungeimpft „bewusst“ an einen Corona-Hotspot begeben, einen Verlust der Lohnfortzahlung hinnehmen, sagte Degenhardt dem „Handelsblatt“. Als Beispiel nannte der Jurist Reiserückkehrer aus einem sogenannten Hochinzidenzgebiet. Diese müssten die „Folgen ihres eigenverantwortlichen Handelns“ selbst tragen. +++