Aufgrund der Corona-bedingten besonderen Belastung der Zulassungs- und Führerscheinstelle des Landkreises Fulda können Zulassungsvorgänge von Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Landkreisen nicht mehr bearbeitet werden. „Auch damit sollen unnötige Kontakte begrenzt werden“, sagt Landrat Bernd Woide. Außerdem ergeht die Bitte an Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge zwischen 1953 und 1958, die ihren alten – grauen oder rosafarbenen – Führerschein in einen neuen Kartenführerschein umtauschen müssen: Die gesetzliche Frist zum Umtausch läuft bis zum 1. Januar 2022. Entsprechend steht dafür noch genügend Zeit zur Verfügung. „Bitte verschieben Sie den Umtausch möglichst auf die zweite Jahreshälfte 2021. Das ist immer noch rechtzeitig.“ +++
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