
Kassel. Wolfgang Dippel bleibt Doktor, die Plagiatsvorwürfe nicht haltbar. Das hat heute die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel festgestellt und entsprechend geurteilt. Somit kann Wolfgang Dippel seinen Doktor-Titel weiterhin führen. Die Universität Kassel hatte nach anonymen Plagiatsvorwürfen entschieden, dem Hessischen Staatssekretär den Doktortitel zu entziehen. Daraufhin legte Dippel Widerspruch ein. Mit Erfolg, wie sich heute herausstellte.
Nicht nur Wolfgang Dippel, sondern auch seine Frankfurter Anwälte Mirjam Rose und Daniel Pfirrmann sowie sein Berater, der Berliner Politikberater Prof. Dr. Joseph Dehler, zeigten sich mit dem Urteil des Gerichts unter Leitung des Vorsitzenden Richters, Matthias Spillner, voll zufrieden. Sie fühlen sich in ihrer von Anfang bezogenen Analyse und Haltung bestätigt. Für Dehler ist es besonders enttäuschend, dass seine eigene „Zunft “ den Versuch unternommen habe, einen unbescholtenen Wissenschaftler und Politiker ins schlechte Licht zu rücken, anstatt sich mit eigenen Verfahrensfehlern zu beschäftigen.
Dem renommierten Erstgutachter Prof. Dr. Henning Fehleinschätzungen in der Bewertung von Dippels Promotion vorzuwerfen, und ihn damit regelrecht „in die Pfanne zu hauen“, sei ein unglaublicher Vorgang unter Kollegen. Schon gar nicht könnten vor über 20 Jahren erbrachte Leistungen aus heutiger Sicht bewertet werden. Die Uni Kassel, so Dehler, habe sich mit diesem Verfahren keinen Gefallen getan. Jedenfalls sei es ihrer Reputation nicht zuträglich gewesen.
„Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel überrascht uns. Wir warten nun die schriftliche Begründung ab und werden dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen“, so die Universtität Kassel in einer ersten Stellungsnahme. +++
… und im Übrigen regt der Kommentator an, den gelöschten Kommentar unverzüglich wieder zur Veröffentlichung zu bringen.
Hier wurde ein Kommentar still und heimlich entfernt, ohne den Kommentator zu informieren. Dieser Kommentar verstieß nicht gegen die Kommentarregeln. Allerdings verstieß er gegen das erste Gebot in Fulda, dass die Obrigkeit nämlich immer Recht hat und ihr jederzeit in angemessener Weise zu huldigen ist. Was soll das?? Sind wir jetzt im Bereich stalinistischer Säuberungspraktiken angelangt? Der Kommentator verlangt daher höflichst eine Aufklärung durch die Redaktion.
Bei aller Verantwortung der Hochschule im Einzelfall muss man sich aber auch im Promotionsrecht Gedanken machen, ob solche unterdurchschnittlichen Kandidaten überhaupt zur Promotion zugelassen werden sollten. Man sieht ja, was dabei rauskommt. Eine „nachempfundene“ Doktorarbeit, die außer Herrn Dippel und seiner Karriere niemand genutzt hat. Er hat ja auch im Fernsehen seine Arbeitsweise aus dem Jahr 1994 geschildert, so mit Schreibmaschine etc. Zu diesem Zeitpunkt waren andere auch im Bereich der Arbeitstechniken schon wesentlich weiter entwickelt. Wenn die Universitäten aus dem Fall etwas lernen wollen und können, dann sicher, dass man die Latte schon für den Einstieg in das Promotionsverfahren besser so hoch legt, dass solche wissenschaftlichen Saisonarbeiter von vornherein auf den Zuschauerplätzen Platz nehmen dürfen.
Es ist richtig, hier klar festzuhalten: Die Universitäten tragen eine Mitverantwortung. Bisher lief das ja meist so: Ein anonymer Plagiatsjäger erhebt einen Vorwurf, die Uni distanziert sich umgehend von ihrem Absolventen und tut künftig so, als sei gar nichts passiert.
Das ist ebenso billig wie der Versuch der aktuellen Professorenschaft, ihre Vorgänger als unfähig darzustellen. Pfui, was für ein Hochmut!
Man kann nicht verstehen, dass eine Univerwaltung mit hunderten von Mitarbeitern so ein Verfahren nicht ordentlich abarbeiten kann. Statt dessen hat sie versucht, die Schuld bei anderen zu suchen. Und hat damit einen Menschen mehrere Jahre in Misskredit gebracht. Wer zahlt hier Schadensersatz? Die Verantwortlichen selbst? Nein. Wir Steuerzahler.
Gut, dass sich Herr Dippel mit seiner Mannschaft das hat nicht gefallen lassen
HOCHACHTUNG
Sollte die Uni Kassel nun noch keine Ruhe geben, kann sie den Laden gleich dicht machen. Denn dann verliert sie ihre Glaubwürdigkeit für immer, was die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Abwicklung von Promotionsverfahren angeht.
Ein Trauerspiel ist es, wie Prof. Dehler richtig ausgeführt hat, wenn Kollegen des renommierten Politikwissenschaftlers Prof. Hennig (eine Generation später) sich als Oberlehrer aufführen, und behaupten, eine bessere Urteilskraft zu habenals die damaligen Gutachter.
Sehr, sehr traurig, arrogant und peinlich war der Auftritt des Dekans vor Gericht.
Was hat er denn gesagt, der Dekan?
Die ganze Affäre zeigt vor allem, wie anonyme Stänkerei und Schmutzfinke immer wieder versuchen, die Karriere beliebter und renomierter Politiker zu beschädigen. Diesen Schmutzkampagnen hat das Verwaltungsgericht Kassel heute endlich mal einen Riegel vorgeschoben. Insofern begrüße ich diese Entscheidung sehr. Dippel hat Rückgrat und er hat gekämpft. Und gewonnen! Und genau das sollten die o.g. anonymen Schmutzfinke nun endlich mal akzeptieren.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Dr. Dippel!