Winterreifen – Bessere Haftung durch spezielle Gummimischung

Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen

Winterreifen

Fulda. Mit Winterreifen sind Autofahrer in der kalten Jahreszeit sicher unterwegs und erfüllen zugleich die rechtlichen Vorschriften. Denn der Gesetzgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung vor. „Die Faustregel für die Montage lautet von O bis O – also von Oktober bis Ostern“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und ergänzt: „Durch ihr stärker verzahntes Profil und die speziell für die Kälte optimierte Gummimischung haften Winterreifen bei Schnee und Eis erheblich besser auf der Fahrbahn.“ Beim Kauf von neuen Pneus auf das Schneeflockensymbol achten. M+S-Reifen (Matsch und Schnee) sind häufig nur eingeschränkt wintertauglich. Gleichwohl genügen sie den gesetzlichen Anforderungen. Das gilt auch für sogenannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen. „Sie sind nur ein Kompromiss für diejenigen, die bei starkem Schneefall nicht zwingend auf ihr Auto angewiesen sind“, betont Sander.

Alter an der DOT-Kennziffer erkennen

Vor der Montage den Luftdruck der Winterreifen kontrollieren und die Pneus genau prüfen. Reifen mit Beschädigungen gewährleisten keine ausreichende Sicherheit. Das gilt auch für Gummis mit einem Profil von unter vier Millimetern oder einem Alter von mehr als sechs Jahren. Das Alter lässt sich mithilfe der DOT-Kennziffer auf der Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr.

Defektes Kontrollsystem bedeutet Mangel bei der HU

Neue Autos, Geländewagen und Wohnmobile bis zu 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgerüstet sein. Wichtig: Beim Reifenwechsel das RDKS neu kalibrieren. Hierzu die Betriebsanleitung des Fahrzeugs beachten. Technische Laien suchen besser eine Fachwerkstatt auf. Das RDKS überwacht automatisch den Reifendruck und warnt im Cockpit vor Abweichungen. Übrigens: „Ein defektes oder deaktiviertes RDKS gilt bei der Hauptuntersuchung als Mangel, der umgehend zu beseitigen ist“, sagt der TÜV Rheinland-Experte. +++