„Weißer Ring“: Neues Sexualstrafrecht schützt Kinder nur unzureichend

Mainz. Die Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ hat die am Freitag vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts kritisiert. Die neue Gesetzeslage schütze Kinder nur unzureichend vor der Verbreitung von Nacktaufnahmen: „Grundsätzlich geht die beschlossene Verschärfung der Gesetze im Sinne des Schutzes von Minderjährigen in die richtige Richtung, aber in Teilen nicht weit genug“, sagte Roswitha Müller-Piepenkötter, die Bundesvorsitzende des „Weißen Rings“. Nach dem neuen Gesetz mache sich nur strafbar, wer Minderjährige nackt fotografiert und diese Aufnahmen zum Verkauf anbietet oder in Tauschbörsen einstellt. Es sei jedoch bekannt, dass einschlägige Internetseiten Käufer mit unentgeltlichen Nacktaufnahmen anlockten. „Die Verbreitung von Aufnahmen nackter Kinder darf nicht straffrei sein“, betonte Müller-Piepenkötter. +++ fuldainfo