Wehrbeauftragter: Einsatzbelastung der Bundeswehr bedenklich

Berlin. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Hans-Peter Bartels, hält die Einsatzbelastung der Bundeswehr für bedenklich. „Die Marine hat nun das Limit der Belastbarkeit erreicht“, sagte Bartels dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Insgesamt habe sich die Zahl der Soldaten in Auslandseinsätzen seit Mitte des Jahres verdoppelt. „Deshalb kann die Hilfe der Bundeswehr zur Bewältigung der Flüchtlingskrise keine Dauereinsatzaufgabe werden!“ Das Kabinett hatte am Dienstag den Bundeswehreinsatz in Syrien beschlossen. Die Bundesregierung stimmte einer Vorlage zu, die für den Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ die Entsendung von Aufklärungs-Tornados, Tankflugzeugen und einer Fregatte vorsieht und zunächst auf ein Jahr befristet ist. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Bundestag noch in dieser Woche über den Militäreinsatz in dem Bürgerkriegsland entscheiden.

Reservistenverband rechnet mit Ausweitung des Einsatzes gegen IS

Der Präsident des Reservistenverbandes der Bundeswehr und CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter geht davon aus, dass der Einsatz der Bundeswehr gegen den „Islamischen Staat“ (IS) in Zukunft noch erheblich ausgeweitet wird. „Ich rechne fest damit, dass die Bundeswehr mehr als 1.200 Soldaten in den Anti-IS-Kampf schicken wird“, sagte Kiesewetter dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). Zugleich lenkte er den Blick auf die Situation in Libyen, Jordanien und auf den Libanon. Zur Bekämpfung des IS in Libyen werde die Nato auch Bodentruppen schicken müssen. „Die deutsche Luftwaffe, Marine und auch deutsche Polizisten können dabei helfen, Jordanien, den Libanon und Libyen zu stabilisieren“, sagte Kiesewetter. Deutsche Bodentruppen schließt er allerdings generell aus.

Bundeswehr-Einsatz völkerrechtlich zulässig

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten eine Intervention in den Syrien-Konflikt unter Beteiligung der Bundeswehr für zulässig. In einem 21-seitigen „Sachstand“ zur „Staatlichen Selbstverteidigung gegen Terroristen“, der dem „Tagesspiegel“ vorliegt, stellen die Parlamentsjuristen fest, dass das Recht auf Selbstverteidigung aus Artikel 51 der UN-Charta zusammen mit der nach den Terrortaten von Paris verabschiedeten UN-Resolution 2249 eine „hinreichende völkerrechtliche Rechtsgrundlage für Militäreinsätze gegen den Islamischen Staat in Syrien“ biete. Unter anderem die Linke hatte die Rechtmäßigkeit des geplanten Bundeswehr-Einsatzes bezweifelt und sich eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe offen gehalten. +++ fuldainfo

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