Das Kosten die einzelnen Vergehen:
• „Gaffen“ als Ordnungswidrigkeit: Bußgeld von 20 bis 1000 Euro
• Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn: Bußgeld von 20 Euro,
• Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn: Bußgeld von 25 Euro,
• Unterlassene Hilfeleistung: Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe,
• Fotos oder Filme von einem Unfall machen: Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.