Wann ist Gaffen strafbar?

Sensationslust ist keine Bagatelle

Das Kosten die einzelnen Vergehen:

• „Gaffen“ als Ordnungswidrigkeit: Bußgeld von 20 bis 1000 Euro

• Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn: Bußgeld von 20 Euro,

• Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn: Bußgeld von 25 Euro,

• Unterlassene Hilfeleistung: Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe,

• Fotos oder Filme von einem Unfall machen: Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

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