Walk begrüßt Anpassung der Entschädigungen für freiwillige Feuerwehrleute

„Erhöhung nach 18 Jahren längst überfällig“

Am 1. Dezember 2019 trat die Novelle der Thüringer Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft. Zunächst war darin vorgesehen, dass es keine mehrfachen Zahlungen von Entschädigungen gibt, wenn in einer Person mehrere Funktionen zusammenfallen, so zum Beispiel wenn ein Kamerad Ausbilder und Wehrführer ist. Auf Initiative der CDU-Fraktion im Innen- und Kommunalausschuss wurde diese Regelung kürzlich per Erlass des Innenministeriums gekippt. „Ich bin froh über jede Kameradin und Kameraden, die in Ihrer Freizeit zusätzliche Aufgaben und Funktionen übernehmen. Dies muss auch honoriert werden“, so Raymond Walk (CDU). In der letzten Sitzung hat der Eisenacher Stadtrat nun auf Antrag der CDU-Fraktion auch eine Anpassung der städtischen Satzung beschlossen.

„Ehrenamtliche Tätigkeit ist ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Gesellschaft. Doch wer wie der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr stets einsatzbereit sein muss und immer wieder zu besonderen Dienstleistungen herangezogen wird, sollte auch eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Die Erhöhung der Entschädigungen war nach 18 Jahren längst überfällig“, meint Walk. Aufwandsentschädigungen erhalten freiwillige Feuerwehrleute, die zu besonderen Diensten herangezogen werden oder herausragende Funktionen begleiten. Dazu zählen Stadtbrandmeister, Wehrführer, Ausbilder oder Leiter von Jugendfeuerwehren.

Raymond Walk begrüßt die Neuregelung ausdrücklich: „In Einsätzen, Brandschutzwachen, bei Ausbildungen und bei Übungen leisten die Frauen und Männer Tausende Arbeitsstunden, die anzuerkennen und zu würdigen sind“, so der CDU-Politiker abschließend. +++