Vogelgrippe: Stallpflicht in Hessen wird vollständig aufgehoben

Seit vier Wochen kein neuer Verdachtsfall

Wiesbaden. „Glücklicher Weise wurden uns seit einem Monat keine neuen Ansteckungen oder Verdachtsfälle der Vogelgrippe gemeldet. Darum haben wir ab sofort alle verbleibenden Schutzmaßnahmen aufgehoben. Auch in den Risikogebieten gilt ab sofort also keine Stallpflicht mehr. Ich danke allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern für ihre Geduld und ihr Verständnis. Ich weiß, dass die zurückliegenden Monate für Mensch und Tier nicht leicht waren“, gab Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden bekannt. Ab sofort sind auch wieder Ausstellungen und Märkte mit Geflügel möglich.

Durch die geänderten Witterungsverhältnisse und den weitgehend abgeschlossenen Frühjahrsvogelzug hat sich der Infektionsdruck entscheidend verringert. Die aktuelle Zahl von Vogelgrippeinfektionen bei Wildvögeln in Hessen ist rückläufig: Der letzte infizierte Wildvogel wurde am 28. März 2017 aufgefunden. Hinzu kommt ein deutlicher Rückgang der bundesweiten Geflügelpestausbrüche. „Die Seuchenlage hat sich erfreulicherweise so weit entspannt, dass wir guten Gewissens die landesweite Stallpflicht in Hessen vollständig aufheben können“, so die zuständige Ministerin.

„Wichtig bleibt allerdings die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Dies ist unabhängig von der Stallpflicht der beste Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe“, appellierte die Ministerin an die Geflügelhalterinnen und -halter. Außerdem wird das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weitergeführt, um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen. Seit November 2016 sind in Hessen mehr als 3.700 Proben von Wildvögeln untersucht worden.

„Darüber hinaus werden wir eine Überprüfung der Biosicherheitskonzepte großer kommerzieller Geflügelhaltungen in Hessen durchführen“, kündigte die Ministerin an. Diese soll in Form einer engen Zusammenarbeit der Task Force Tierseuchenbekämpfung mit den örtlich zuständigen Behörden und dem Tiergesundheitsdienst Geflügel an der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie den betreuenden Hoftierärzten erfolgen. Hierbei sollen auch die Biosicherheitskonzepte der Lieferanten und Transporteure von Geflügel in Hessen einbezogen werden.

Ziel ist es, die Tierhalter präventiv für Biosicherheitsmaßnahmen zu sensibilisieren und die Umsetzung geeigneter Biosicherheitskonzepte zu begleiten. Der Vogelgrippeerreger ist immer noch vorhanden und kann auch wieder aktiv werden. Hinz: „Das konsequente Handeln der Veterinärbehörden und die Vernunft der Geflügelhalterinnen und -halter haben ein großflächiges Übergreifen der Geflügelpest auf Nutztierbestände in Hessen erfolgreich verhindert. Dennoch ist weiterhin erhöhte Wachsamkeit gefragt“, so die Ministerin. „Alle Halterinnen und Halter von Geflügel sind nach wie vor zur größten Sorgfalt bei den Hygienemaßnahmen aufgerufen. Wir sind uns aber darüber im Klaren, dass die nötigen Schutzmaßnahmen vor allem für Hobby- und Rassegeflügelhalter eine große Herausforderung darstellen“, betonte Ministerin Hinz.

„Wir werden daher unsere Zusammenarbeit mit den Rassegeflügelzüchtern intensivieren, um in Zukunft noch besser auf die speziellen Anforderungen dieser Geflügelhaltungen eingehen zu können.“ Insbesondere Schutzvorrichtungen in den Ausläufen müssen möglichst so ausgebaut werden, dass die Tiere auch während der Aufstallung eine Möglichkeit zum Auslauf haben. +++