Verfassungsgericht soll gegen Pflegenotstand einschreiten

Berlin. Sieben Musterkläger fordern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuschreiten und den Gesetzgeber „zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen“ zu bewegen. Der Schriftsatz wurde am Freitag auf den Weg zum Verfassungsgericht gebracht. Die Kläger halten die jüngsten Reformen – am Freitag wurde im Bundesrat wieder eine „Pflegereform“ verabschiedet – für „völlig unzulänglich“, wie die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf die 112-seitige Klageschrift berichtet.

Der Staat sei zwar nicht untätig, eine mehr als marginale Verbesserung der Lage sei aber von den eingeleiteten Reformen nicht zu erwarten. Den Beschwerdeführern bleibe nicht die Zeit, „um geduldig zuzusehen, wie sich der Staat Richtung einer erhofften Problemlösung bewegt“, heißt es in der Klageschrift. Das Ausmaß der Missstände sei so groß, „dass sie nur mit einer grundlegenden Reform in den Griff zu bekommen sind“. Zu Beginn der Klageschrift werden die Bedrängnisse der Beschwerdeführer, die zwischen 35 und 89 Jahre alt sind, bewegend geschildert. Sodann appelliert die Klage eindringlich an den Staat, für ein „pflegerisches Existenzminimum“ in den Altenheimen zu sorgen. In stationärer Pflege befinden sich in Deutschland derzeit 750.000 Menschen, verteilt auf mehr als 10.000 Heime.

Unterstützt werden die sieben Beschwerdeführer vom VdK, dem mit 1,7 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband in Deutschland. Sie begehren die Feststellung, „dass die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Grundrechte den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügen“ und dass „der Staat zu umgehender Abhilfe verpflichtet ist“. Sie erwarten, dass sie selbst in absehbarer Zeit ins Pflegeheim ziehen müssen und von den Missständen betroffen sein werden, ohne sich dann noch effektiv dagegen wehren zu können. Die Klage richtet sich nicht gegen das Pflegepersonal und nicht gegen individuelles Fehlverhalten. „Es ist das System“, so einer der Kläger, der selbst als Seniorenvertreter seiner Stadt die Heime seiner Umgebung kennt, „das eine menschenwürdige Pflege erschwert oder gar verhindert.“ +++ fuldainfo

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