Verfahren gegen knapp 300 IS-Beschuldigte in Deutschland

Bundestag

Berlin. Der Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaften der Länder führen derzeit Verfahren gegen knapp 300 Beschuldigte, die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu unterstützen. Das sagte Justizminister Maas der „Welt am Sonntag“. Das belege: „Unser Terrorismusstrafrecht wirkt. Wer den IS-Terror unterstützt, der kann auch schon nach geltendem Recht verfolgt werden.“

Die Forderung aus Reihen der Union, die Sympathiewerbung für Terrorgruppierungen wieder unter Strafe zu stellen, lehnte Maas ab. „Das ist ein untauglicher Versuch, weder nötig noch sinnvoll. ISIS ist bei uns vereinsrechtlich verboten, deshalb können Werbemaßnahmen oder Sympathiebekundungen für diese Organisation schon jetzt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.“

Außerdem halte er den Tatbestand „verfassungsrechtlich für nicht unproblematisch“. Umsetzen will Maas lediglich die Vorgaben aus einer Resolution des UN-Sicherheitsrates. „Künftig wird sich strafbar machen, wer Deutschland verlassen will, um sich an schweren staatsgefährdenden Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an solchen Taten ausbilden zu lassen“, sagte Maas der Zeitung. Weiter wird er einen Tatbestand der Terrorismusfinanzierung einführen: „Wenn wir Terrororganisationen wie ISIS im Kern treffen wollen, müssen wir ihre Finanzquellen trocken legen.“

Einen entsprechenden Gesetzentwurf wird Maas bis Jahresende vorlegen. Weitere Verschärfungen seien nicht notwendig: „Allein mit den Mitteln des Strafrechts werden wir den Kampf gegen den Terror nicht gewinnen können. Dafür sollten wir bereits präventiv alles tun, um zu verhindern, dass sich noch mehr Menschen ISIS anschließen.“ Der SPD-Politiker zeigte sich besorgt über möglicherweise weitere anstehende UN-Resolutionen, die Handlungsanweisungen für nationale Strafgesetze vorsehen könnten: „Unsere Gesetze werden weiterhin vom Deutschen Bundestag gemacht. Alles andere ist mit unserem Verständnis von Demokratie nicht vereinbar.“ +++ fuldainfo