Vereinbarung zum Onlinezugangsgesetz unterzeichnet

Hessen investiert insgesamt 37 Millionen Euro in Digitalisierung der Kommunen

Der Hessische Innenminister Peter Beuth

„Bund, Länder und Kommunen arbeiten Hand in Hand. Nur so kann die Digitalisierung der Verwaltung erfolgreich sein“, sagten der Hessische Innenminister Peter Beuth und die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Prof. Kristina Sinemus heute in Kassel. Anlass war die gemeinsame Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 digital zugänglich zu machen.

Die Umsetzungsvereinbarung legt den Grundstein für das Zusammenwirken der Landesregierung mit den hessischen Kommunen und kreisfreien Städten. Sie regelt unter anderem Fördermaßnahmen des Landes an seine Kommunen. Rund 37 Millionen Euro investiert das Land Hessen in die Verwaltungsdigitalisierung der Kommunen. Als Partner hierfür wurde die ekom21 ins Boot geholt. Nach Berechnungen des kommunalen IT-Dienstleisters sind für die kommunale Ebene mehr als 500 Prozesse digital bereit zu stellen.

„Wir arbeiten gemeinsam mit dem Bund und unserer kommunalen Familie an praktikablen IT-Lösungen für Hessen. Unser Ziel ist es, für Bürgerinnen und Bürgern die Kommunikation mit staatlichen Stellen so einfach und schnell wie möglich zu machen. Die Verwaltungsdigitalisierung ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten, die wir aber entschlossen angehen“, sagte Innenminister Peter Beuth. Die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Prof. Dr. Kristina Sinemus sagte: „Die Digitalisierung muss den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Ganz zentral steht die Nutzerfreundlichkeit. In der Digitalstadt Darmstadt beispielsweise können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Angebote einfach ausprobieren und sich mit dem Thema unkompliziert vertraut machen.“

Dabei spielen die Kommunalen Spitzenverbände – der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund – eine entscheidende Rolle. Gemeinsam mit der ekom21 setzen die Gemeinden, Kommunen und kreisfreien Städte die Digitalisierung der verschiedenen Verwaltungsleistungen um.

Bereits jetzt können die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen hessischen Gemeinden über ein Standesamtsportal Geburts- und Sterbeurkunden von zu Hause aus beantragen. Zeitnah werden weitere Leistungen für die Hessinnen und Hessen über das Netz erreichbar sein: Kraftfahrzeugkennzeichen können dann genauso wie die PKW-Zulassungsbescheinigung, Feinstaubplaketten, Wohngeld und Reisepässe online beantragt werden. Die digitale Verwaltung erleichtert Behördengänge nicht nur für Privatpersonen: auch Unternehmen profitieren. So werden Taxigenehmigungen, der Personenbeförderungsschein und die Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten in Zukunft den betreffenden Betrieben online zur Verfügung stehen.

Das Land Hessen hat in diesem Zusammenhang bereits eine Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen vorangetrieben, so zum Beispiel die Bereitstellung eines Nutzer-kontos („Servicekonto Hessen“), über das die hessische Bevölkerung die Landes- und Kommunalverwaltungen zukünftig einfach und sicher sowie ortsunabhängig an sieben Tagen in der Woche und rund um die Uhr erreichen kann, um Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. +++