Urteil gegen „Fulda stellt sich quer e.V“ rechtskräftig bestätigt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 18. August 2023 ein wichtiges Urteil gegen den Verein „Fulda stellt sich quer e.V.“ gefällt. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts Fulda vom 20. März 2023 rechtskräftig bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass der Verein eine Falschbehauptung über den AfD-Politiker Pierre Lamely verbreitet hatte. „Dieser Verein hat erneut mit erlogenen Geschichten versucht, sowohl politisch als auch tatsächlich Kapital zu schlagen. Rund um diese ‚Fake-News‘, ich hätte 30.000 Euro Schmerzensgeld vom Verein verlangt, gab es natürlich auch fleißige Solidaritätsaufrufe und die Bitte um Spenden. Der Verein scheint es ziemlich nötig zu haben. Vielleicht sollte man sich seine Ausgabenpolitik genauer ansehen, so wie das derzeit die AfD-Stadtfraktion im entsprechenden Akteneinsichtsausschuss unternimmt, und die immensen Fördermittel betrachtet, die die CDU-geführte Stadt Fulda einem Verein zukommen lässt“, so Pierre Lamely, in einer Mitteilung. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen